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Esslingen am Neckar (ots) - In einem von der Kanzlei AKH-H geführten Verfahren
hat das Landgericht Münster einem geschädigten Anleger umfassenden
Schadensersatz zugesprochen und damit ein richtungsweisendes Urteil zur
fehlerhaften Anlageberatung rund um den offenen Immobilienfonds "UniImmo: Wohnen
ZBI" gefällt (Urteil vom 15.01.2026, Az. 114 O 7/25, noch nicht rechtskräftig).
Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Tausende Anlegerinnen und Anleger,
die vergleichbare Fondsbeteiligungen gezeichnet haben.
"Das Urteil des Landgerichts Münster zeigt deutlich: Fehlerhafte Anlageberatung
beim UniImmo: Wohnen ZBI ist kein Einzelfall - und sie kann erfolgreich
angegriffen werden. Anleger, die sich auf Aussagen wie "sichere Geldanlage",
"jederzeit verfügbar" oder "Alternative zum Tagesgeld" verlassen haben, sollten
ihre Ansprüche dringend prüfen lassen. Die Rechtsprechung entwickelt sich klar
zugunsten des Anlegerschutzes.", sagt Christopher Kress, Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AKH-H.
Pressekontakt:
Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Telefon: +49 711 9 30 81 10
E-Mail: mailto:info@akh-h.de
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OTS: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
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