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Sperrfrist: 22.01.2026 05:00
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Berlin (ots) - Das Bezirksamt Berlin-Neukölln hat einem Hauseigentümer die
kurzzeitige Vermietung von möblierten Zimmern untersagt.
Das hat der Neuköllner Stadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann (Bündnis
90 /Grüne), im Interview mit der Redaktion rbb24 Recherche gesagt.
In dem Fall geht es um ein Haus im Milieuschutzgebiet
"Flughafenstraße/Donaustraße". Dort wurden 14 Wohnungen in kleinere Einheiten
aufgeteilt, die maximal eine Fläche von elf Quadratmetern haben. Die Miete
beträgt pro Einheit bis zu 700 Euro. Die Verträge für diese Mikro-Apartments
gelten für höchstens ein Jahr - damit unterliegen sie nicht der Mietpreisbremse.
Nach Auffassung des Bezirks ist dieses Geschäftsmodell im Milieuschutzgebiet
unzulässig, da es dazu beiträgt, die angestammte Bevölkerung zu verdrängen. Die
Vermieterin hat gegen das Verbot Widerspruch beim Bezirk eingelegt. Der
zuständige Stadtrat geht davon aus, dass der Fall vor dem Verwaltungsgericht
landet. Beim Erfolg wäre es ein Präzedenzfall. Die Bezirke könnten dann künftig
in allen Milieuschutzgebieten Kurzzeitvermietungen verbieten.
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