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Leipzig (ots) - Am Donnerstag, den 29. Januar 2026, verhandelt das
Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf
unverzügliche Nachbesserung des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung.
Die erwartete höchstrichterliche Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für
die Durchsetzbarkeit von Klimaschutz in Deutschland und für das Klagerecht von
Umweltverbänden, vor allem mit Blick auf das Ende März von der Bundesregierung
zu beschließende nächste Klimaschutzprogramm 2026.
Gegenstand der Verhandlung ist zunächst die Frage, ob ein Klimaschutzprogramm
überhaupt gerichtlich kontrolliert werden kann. Dies ist die zentrale
Weichenstellung und entscheidet, ob die Einhaltung der deutschen
Klimaschutzziele justiziabel ist. Bejaht das Gericht diese Frage, ist zu
entscheiden, ob das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung den
Anforderungen des Klimaschutzgesetzes genügt oder ob es, wie bereits das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstinstanzlich festgestellt hat,
unzureichend ist. Das Klimaschutzprogramm ist das wichtigste Instrument des
Klimaschutzgesetzes zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele. In ihm müssen
alle Maßnahmen enthalten sein, die erforderlich sind, um die Klimaschutzziele
Deutschlands einzuhalten.
Erstmals entscheidet damit ein Bundesgericht darüber, ob und wenn ja, wie
konkret die Bundesregierung die erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen ausgestalten
muss, um die gesetzlichen Klimaziele tatsächlich zu erreichen. Konkret geht es
im hier streitigen Klimaschutzprogramm 2030 um die Einhaltung des
Klimaschutzziels 2030, mit dem sich Deutschland verpflichtet hat, die
Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu
verringern. Nach aktuellen Prognosen wird dieses Ziel mit den bisher im
Klimaschutzprogramm stehenden Maßnahmen nicht erreicht.
Vor der Verhandlung findet eine Foto-Aktion statt. Für die Vereinbarung von
Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Datum:
Donnerstag, 29. Januar 2026 um 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr (Aktion vor dem Gericht);
9.00 Uhr (Beginn der mündlichen Verhandlung des 7. Senats des
Bundesverwaltungsgerichts)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht, Sitzungssaal VI, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.034
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6201833
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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