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Frankfurt am Main (ots) - Wie oft und wie viel dürfen Lehrkräfte aus
Schulbüchern kopieren? Dürfen sie eingescannte Seiten in Lernmanagement-Systemen
zur Verfügung stellen? Und darf man Auszüge aus Unterrichtswerken fotografieren,
scannen oder abtippen und in eine KI-Anwendung laden, z. B. um von der KI
Arbeitsblätter generieren zu lassen? Antworten gibt der Verband Bildungsmedien
immer aktuell auf seiner Info-Website schulbuchkopie.de.
Um eine Vielfalt von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst
sicherzustellen, sind persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht
geschützt. Das gilt z. B. für Bücher, Musikstücke, Filme oder Podcasts. Auch
eine ganze oder teilweise Vervielfältigung von Unterrichtswerken ist nur mit
Einwilligung des Verlags oder Rechteinhabers zulässig. Um Lehrerinnen und
Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien aus gedruckten Schulbüchern zu
ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT,
Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten
"Fotokopiervertrag" - den Gesamtvertrag "Vervielfältigungen an Schulen" -
geschlossen.
15 % pro Schuljahr und Klasse
Lehrkräfte dürfen pro Schuljahr und Klasse 15 %, maximal aber 20 Seiten eines
Druckwerkes kopieren und scannen. Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) dürfen
sogar vollständig kopiert/gescannt werden. Kleine Werke sind z. B. Noten mit
max. 6 Seiten, Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Lehrerinnen und Lehrer dürfen diese Kopien und Scans für ihren eigenen
Unterrichtsgebrauch sowie für Prüfungszwecke nutzen. Bei abgespeicherten Scans
muss ein Zugriff Dritter mit effektiven Mitteln ausgeschlossen werden.
Kein Hochladen in KI-Anwendungen
Werke, die speziell für den Unterricht hergestellt werden, wie Schulbücher oder
Arbeitshefte, dürfen nicht in KI-Anwendungen hochgeladen werden. Das Kopieren
oder Hochladen stellt eine Vervielfältigung dar, die gesetzlich untersagt und
ohne die Erlaubnis des Verlages nicht gestattet ist. Der Fotokopiervertrag
gestattet eine solche Vervielfältigung nicht.
Mehr Informationen zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken,
viele Praxisfragen, eine Broschüre und die sechs wichtigsten Regeln auf einen
Blick auf einem Plakat zum Download finden Sie unter https://schulbuchkopie.de/
.
Der Verband Bildungsmedien e. V. ist der führende Zusammenschluss
professioneller Bildungsmedienanbieter in Deutschland.
bildungsmedien.de
Pressekontakt:
Verband Bildungsmedien e. V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Dagny Ladé
Kurfürstenstraße 49
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Tel.: 069 9866976 - 14
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106895/6201835
OTS: Verband Bildungsmedien e.V.
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