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Berlin (ots) - Einen besonderen Schwerpunkt legt die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) auf die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen
mit Behinderungen. Ein heute im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegter
Bericht der KZBV zeigt, dass die Inanspruchnahme von speziellen
Präventionsleistungen für diese Patientinnen und Patienten auch im Jahr 2024
weiter zunahm. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 535.035 Menschen mit diesen
besonderen Präventionsleistungen versorgt, zu denen etwa die Erhebung des
Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die
Mundgesundheitsaufklärung oder die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge
gehören. Zum Vergleich: 2023 waren es 452.280 Patientinnen und Patienten. Damit
setzt sich die seit Einführung dieser Leistungen anhaltende positive Entwicklung
fort.
"Der seit Jahren kontinuierliche Aufwärtstrend bei der Inanspruchnahme der
Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zeigt,
wie wichtig dieses Angebot für die Betroffenen ist. Unser Bericht spiegelt zudem
die Ergebnisse der jüngsten Deutschen Mundgesundheitsstudie wider, die zeigen,
dass die von uns entwickelten und speziell auf diese Patientengruppe
zugeschnittenen Leistungen nachhaltig wirken und die Mundgesundheit der
vulnerablen Gruppen dauerhaft verbessern. Unser Präventionsansatz ist umso
bedeutsamer, da Mundgesundheit und orale Lebensqualität entscheidende Faktoren
für die Allgemeingesundheit sind", sagt Martin Hendges, Vorsitzender des
Vorstandes der KZBV .
Auch die Zahl der Besuche im Rahmen der aufsuchenden Versorgung stieg im Jahr
2024 erneut: Mit einem Anstieg auf mehr als 1,1 Millionen wurde ein Zuwachs von
6,2 Prozent erreicht. Der überwiegende Teil dieser Besuche erfolgte im Rahmen
der aufsuchenden Betreuung in Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsvertrag nach §
119b SGB V. Im Jahr 2024 zählte die KZBV insgesamt 7.483 Kooperationsverträge,
was einem bundesweiten Abdeckungsgrad der Pflegeheime von 41,3 Prozent
entspricht.
"Die hohe Inanspruchnahme dieser Leistungen vor dem Hintergrund eines rasant
fortschreitenden demografischen Wandels zeigt aber auch, dass wir hier nicht
stehen bleiben dürfen. Wichtig ist, das Angebot der aufsuchenden Betreuung auf
weitere Wohnformen auszudehnen, um möglichst alle Anspruchsberechtigten zu
erreichen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die
Kooperationsverträge neben Pflegeeinrichtungen auch auf Einrichtungen der
Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen) auszuweiten", so Hendges.
Pressekontakt:
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel. 030 / 280179-27
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OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
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