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München (ots) - Vom 28. bis 30. Januar 2026 kommen in Goslar Expertinnen und
Experten zusammen, um aktuelle Fragen des Verkehrsrechts zu diskutieren und im
Anschluss Empfehlungen an Politik und Entscheidungsträger zu formulieren. Auch
der ADAC ist beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag wieder vertreten.
In insgesamt acht Arbeitskreisen werden zentrale verkehrsrechtliche Themen
behandelt. Der erste Arbeitskreis befasst sich mit der Vollstreckung von
Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Deutschland. Für den ADAC ist dabei
entscheidend, dass auch bei EU-Bußgeldern das Schuldprinzip gilt und der
tatsächliche Fahrer zur Verantwortung gezogen wird - nicht automatisch der
Halter.
Im zweiten Arbeitskreis diskutieren die Expertinnen und Experten, wie Risiken
durch alkoholisiertes Fahren mit Fahrrädern und Pedelecs reduziert werden können
und ob hierfür eine zusätzliche Promillegrenze erforderlich ist. Aus Sicht des
ADAC handelt es sich hierbei um eine wichtige und sachgerechte Diskussion. Der
dritte Arbeitskreis widmet sich dem Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer.
Dabei wird erörtert, welche Rolle sogenannte Handyblitzer und der Einsatz von
künstlicher Intelligenz spielen können.
Auch die Führerscheinprüfungen spielen in Goslar eine Rolle. Thematisiert werden
unter anderem die Durchfallquoten, das Anforderungsniveau der Prüfungen sowie
Möglichkeiten zur Kostensenkung. Fahrsimulatoren, Online-Unterricht und digitale
Lernformate können aus Sicht des ADAC einen sinnvollen Beitrag zur
Weiterentwicklung der Fahrausbildung leisten.
Die ausführlichen Positionen des ADAC zu den einzelnen Arbeitskreisen gibt es
unter https://presse.adac.de/home/index.html .
Pressekontakt:
ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
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OTS: ADAC
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