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Goslar (ots) - Forderung des ACV nach bundesweiter Verwendung innovativer
Technik aufgegriffen
Beim 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurden vom 29. bis 30. Januar 2026 erneut
Empfehlungen zu zentralen Fragen der Verkehrssicherheit erarbeitet. Der ACV
Automobil-Club Verkehr begrüßt die Ergebnisse aus zwei Arbeitskreisen und sieht
sich in wesentlichen Punkten seiner im Vorfeld formulierten Positionen
bestätigt. Im Fokus standen das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer und die
Reform der Fahrausbildung.
Arbeitskreis III: Ablenkung am Steuer gezielt reduzieren
Der ACV sieht sich durch die Empfehlungen des Arbeitskreises III in seinen
zentralen Forderungen bestätigt. Besonders begrüßt der Club die Empfehlung,
"überall eine adäquate Kontrolldichte herzustellen, insbesondere mittels
innovativer und automatisierter Überwachungssysteme (z. B. "Handy-Blitzer")"
sowie eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen." Damit folgt der
Verkehrsgerichtstag klar dem ACV, Monocams bundesweit einzusetzen und
rechtssicher zu verankern.
Zudem übernimmt der Arbeitskreis die ACV Position nach ablenkungsarmer
Fahrzeugbedienung. Der Arbeitskreis "fordert die Hersteller auf,
Fahrzeugbedienung intuitiv und ablenkungsarm zu gestalten und zu verbessern.
Komfort- und Infotainmentsysteme sind generell bezüglich des Sicherheitsrelevanz
zu messen und im Fahrbetrieb zu begrenzen." Technik muss Sicherheit unterstützen
und darf nicht selbst zur Ablenkungsfalle werden.
Arbeitskreis VI: Qualität der Fahrausbildung sichern
Der ACV begrüßt die Empfehlungen des Arbeitskreises VI und sieht sich in seiner
Position bestätigt, dass Einsparungen beim Führerscheinerwerb nicht zulasten der
Verkehrssicherheit und Qualität gehen dürfen. Der Arbeitskreis stellt klar: "Die
Ausbildungsqualität besitzt gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang."
Weiter spricht sich der ACV für eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung mit
klaren Grenzen für zeitlich unabhängige digitale Lernangebote aus. Diese
Position greift der Arbeitskreis auf und fordert "eine professionelle
Fahrausbildung, die interaktiven Präsenzunterricht mit digitalen Lernformen
verzahnt" sowie ein "bundesweites Referenzcurriculum mit
Mindestausbildungsinhalten, verbindlichen Lernstandsbeurteilungen und
fachgerechten Standards".
Zudem empfiehlt der Arbeitskreis, für "den ergänzenden Simulatoreinsatz und das
ergänzende synchrone E-Learning Ausbildungskonzepte und Gütekriterien zu
entwickeln und zu erproben". Aus Sicht des ACV bestätigt dies den Ansatz,
digitale Elemente gezielt und qualitätsgesichert einzusetzen, ohne Abstriche bei
der Sicherheit in Kauf zu nehmen.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
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E-Mail: mailto:mathey@acv.de
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OTS: ACV Automobil-Club Verkehr
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