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Köln (ots) - TÜV Rheinland (InterCert) hat den Status als Benannte Stelle durch
die Europäische Kommission für die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542
erhalten. Die EU-Batterieverordnung ersetzt die bisherige Batterierichtlinie
(2006/66/EG).
Als Benannte Stelle unterstützt TÜV Rheinland Unternehmen weltweit dabei, die
neuen Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und ihre Produkte konform auf den
Markt zu bringen. TÜV Rheinland bietet damit in Europa und im Rest der Welt
umfassende Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien an - von
Konformitätsbewertungen über Sicherheits- und Leistungstests bis hin zur Prüfung
der Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit.
Herausforderungen für die globale Batterielieferkette
Durch die EU-Batterieverordnung werden Unternehmen und ihre globalen
Batterielieferketten stark herausgefordert: So müssen Hersteller ab August 2027
neue Sorgfaltspflichten für die Lieferketten erfüllen. Unternehmen und
Importeure von Batterien müssen dann beispielsweise nachweisen, dass Rohstoffe
wie Kobalt und Nickel verantwortungsvoll gewonnen wurden.
Bereits seit Februar 2024 müssen sie aufgrund der Verordnung sicherstellen, dass
ihre Batterien strenge Anforderungen an Sicherheit, Leistung, Nachhaltigkeit und
Recycling erfüllen, bevor sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht
werden dürfen. Um das nachzuweisen, beauftragen Hersteller Benannte Stellen wie
den TÜV Rheinland.
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OTS: TÜV Rheinland AG
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