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Wien (ots) - Die Gerichte beantworten Rechtsfragen, die Gegenstand von Padronus'
Verbandsklage sind. Die Erfolgschancen auf Entschädigung für Nutzer in
Deutschland und Österreich steigen stark.
Zwei Oberlandesgerichte, eine klare Botschaft: Meta muss zahlen. Die OLGs
Dresden und München haben gestern und vorgestern Facebook- und Instagram-Nutzern
Schadenersatz wegen illegaler Überwachung zugesprochen und Meta zur Unterlassung
verplichtet. Das OLG Dresden (Az.: 4 U 292/25) sprach dem Kläger sogar 1.500,00
Euro zu und ließ die Revision an den Bundesgerichtshof nicht zu, das Urteil ist
damit rechtskräftig.
Über Jahre hinweg hat der Meta-Konzern Millionen europäische Nutzer von Facebook
und Instagram systematisch über Drittwebseiten überwacht, ihre Daten ausgewertet
und kommerziell verwertet - ohne wirksame Einwilligung, ohne Transparenz, ohne
Rücksicht auf europäisches Datenschutzrecht. Das bestätigten die
zweitinstanzlichen Urteile von dieser Woche.
Kern des Skandals sind die sogenannten "Meta Business Tools": Kaum sichtbar,
aber auf zahllosen Webseiten aktiv, verfolgen sie Nutzer weit über Facebook und
Instagram hinaus. Meta erfährt, wo Menschen im Internet unterwegs sind, was sie
lesen, anklicken und kaufen - und nutzt diese Informationen, um sie für
Werbezwecke zu monetarisieren. Die Business Tools werden von 30-40% der
Webseitenbetreiber im Internet auf deren Homepage eingebettet, um
Webseitenbesucher anschließend auf den Plattformen von Meta besser zu erreichen
und Werbekampagnen effektiver zu analysieren.
Rückenwind für Verbandsklage
Die Urteile wurden in Individualverfahren von der Rechtsanwaltskanzlei
Baumeister & Kollegen erstritten, die auch die vom österreichischen
Prozessfinanzierer Padronus finanzierte Verbandsklage des österreichischen
Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen den Social-Media-Riesen führt. Ziel der
Verbandsklage ist es, für sämtliche Nutzer in Österreich und Deutschland, die
der Verbandsklage unter http://www.meta-klage.de/ bzw. https://www.meta-klage.at
beitreten, einen ähnlichen Schadenersatz zu erzielen. Bereits über 150.000
Nutzer in Deutschland und über 50.000 Nutzer in Österreich haben sich für die
Sammelklage angemeldet.
Der Geschäftsführer von Padronus Richard Eibl hält dies für den größten
Überwachungsskandal seit der NSA-Affäre. "Die Botschaft der Gerichte ist
unmissverständlich: Das bisherige Geschäftsmodell von Meta ist mit europäischem
Recht nicht vereinbar und eine gravierende Missachtung deutscher Grundrechte",
so der Prozessfinanzierer. "Meta interessiert europäisches Datenschutzrecht
schlicht nicht und verlässt sich darauf, dass sich Geschädigte nicht zur Wehr
setzen. Genau dafür gibt es das Instrument der Verbandsklage: um Konzernmacht
mit Kapital, Ausdauer und juristischer Schlagkraft zu besiegen."
Präzedenzfall für Europa
Grundlage der Entscheidungen ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Deshalb haben die Urteile auch für Österreich Signalwirkungen und reichen weit
über Meta und Deutschland hinaus: Es geht um nichts weniger als die Frage, ob
US-amerikanische Big-Tech-Konzerne europäisches Recht in Zukunft ernst nehmen
müssen - oder nicht. Die deutschen Gerichte haben begonnen, diese Frage zu
beantworten. Die Verbandsklage sorgt dafür, dass diese Antworten auch
wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Wie umkämpft diese Frage ist, zeigt das bisherige Verhalten führender US-Akteure
in Politik und Tech-Industrie. Mark Zuckerberg nahm Bußgelder und Verfahren
jahrelang in Kauf, statt Metas datengetriebenes Geschäftsmodell an die jeweilige
Gesetzeslage anzupassen. Donald Trump reagierte auf die EU-Datenschutzstrafe
gegen die Plattform X mit offener Empörung. Vor diesem Hintergrund entscheidet
sich nun in den Gerichtssäälen, ob Europa seine rechtliche Souveränität
behauptet und eigene Gesetze nicht nur formulieren, sondern auch durchsetzen
kann.
Zweistellige Milliardenbeträge im Raum
Die aktuellen Urteile zeigen, dass Gerichte bereit sind, diese
Datenschutzverstöße nicht nur festzustellen, sondern auch konsequent zu
sanktionieren. Sollten sich die nunmehr bestätigten Schadenersatzansprüche in
der Verbandsklage durchsetzen, könnte die Überwachungspraxis ein schmerzhaftes
Nachspiel für den Konzern haben. In Deutschland sind rund 50 Millionen, in
Österreich etwa 6 Millionen Nutzer von der illegalen Überwachung betroffen.
Selbst bei einer moderaten Beteiligung der betroffenen Nutzer könnten sich die
Forderungen auf zweistellige Milliardenbeträge summieren.
Pressekontakt:
Padronus (Prozessfinanzallianz GmbH)
Richard Eibl, LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: mailto:richard.eibl@padronus.at
Website: https://www.padronus.at
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/168873/6210796
OTS: Prozessfinanzallianz GmbH
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