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Sperrfrist: 11.02.2026 13:00
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Berlin (ots) - Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat heute
ihr neues Jahresgutachten an die Bundesregierung übergeben. Die Analysen sind
dabei nicht allein auf Deutschland gerichtet, sondern beziehen das europäische
Forschungs- und Innovationssystem mit ein.
Sprunginnovationen in Europa möglich machen
Die EFI hält es für notwendig, Sprunginnovationen nicht nur auf nationaler
Ebene, sondern auch gemeinsam mit europäischen Partnerländern gezielt zu
fördern. "Angesichts zunehmender geopolitischer Fragmentierung und eines immer
intensiveren Innovationswettbewerbs sollte Europa seine Kräfte bündeln und die
notwendigen Strukturen schaffen, um technologische Durchbrüche selbst
hervorzubringen", empfiehlt die EFI-Vorsitzende, Prof. Irene Bertschek vom ZEW -
Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Der von der
EU-Kommission geplante Aufbau ARPA-ähnlicher Mechanismen im Europäischen
Innovationsrat (EIC) könnte hierfür ein wichtiger Schritt sein. Schließlich sind
die US-amerikanischen ARPA-Einrichtungen (Advanced Research Project Agencies)
weltweites Vorbild für die Förderung von Sprunginnovationen.
Der EIC braucht ein Freiheitsgesetz
"Damit ARPA-ähnliche Mechanismen im EIC wirksam etabliert werden können, sind
Voraussetzungen erforderlich, die bislang nicht gegeben sind", führt Bertschek
aus. Nach Auffassung der EFI muss der EIC zu einer eigenständigen Organisation
weiterentwickelt werden, die der direkten Steuerung durch die EU-Kommission
entzogen ist. Darüber hinaus braucht der EIC einen Kreis unabhängiger
Programmmanagerinnen und -manager, wie er für ARPA-Institutionen typisch ist.
"Sollte die EU-Kommission nicht bereit sein, dem EIC die notwendige politische
und operative Unabhängigkeit - etwa durch ein EIC-Freiheitsgesetz - zu gewähren,
raten wir dazu, die Förderung von Sprunginnovationen durch Institutionen
außerhalb bestehender EU-Strukturen voranzutreiben", so Bertschek.
Erfolgsgeschichte des ERC für die Zukunft sichern
Der Europäische Forschungsrat (ERC) gilt als Erfolgsgeschichte europäischer
Forschungspolitik. Er fördert exzellente Grundlagenforschung, bei der
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Projekte zu frei gewählten Themen
einreichen können. Die Vergabe der Mittel erfolgt ausschließlich nach
wissenschaftlicher Exzellenz.
"Der Erfolg des ERC beruht maßgeblich auf seiner Unabhängigkeit von politischen,
regionalen oder thematischen Vorgaben sowie auf transparenten und
qualitätsgesicherten Auswahlverfahren" erklärt EFI-Mitglied Prof. Guido Bünstorf
von der Universität Kassel. "Internationale Entwicklungen - beispielsweise in
den USA - führen uns jedoch schmerzhaft vor Augen, wie fragil die Freiheit von
Forschung und Forschungsförderung ist." Auch beim ERC bestehen potenzielle
Einfallstore für politische Einflussnahme: So ist der ERC bislang keine
eigenständige Einrichtung mit dauerhaftem Mandat, sondern Teil des
EU-Forschungsrahmenprogramms. Zudem liegt die Umsetzung der Fördermaßnahmen bei
einer Ausführungsagentur (ERCEA), die der EU-Kommission untersteht."
Um die wissenschaftliche Exzellenz und Unabhängigkeit des ERC dauerhaft zu
sichern, empfehlen wir, ihm einen unabhängigen Status - vergleichbar dem der
Europäischen Investitionsbank - zu verleihen und ihn mit einem stabilen
Langzeitbudget auszustatten", so Bünstorf.
Einen echten Binnenmarkt für Start-ups schaffen
Der europäische Binnenmarkt ist nach wie vor stark fragmentiert. Das stellt
wachstumsorientierte Unternehmen, die in andere EU-Länder expandieren wollen,
vor erhebliche Probleme. So müssen Unternehmen bei grenzüberschreitender
Tätigkeit eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelwerke beachten -
insbesondere im Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht.
"Europäische Unternehmen befinden sich dadurch gegenüber Wettbewerbern aus den
USA oder China klar im Nachteil", führt Bertschek aus. "Denn US-amerikanische
und chinesische Start-ups können ihre Geschäftsmodelle auf ihren deutlich
größeren heimischen Märkten günstiger und schneller skalieren."
Um für wachstumsorientierte Start-ups attraktiv zu bleiben und deren Abwanderung
ins außereuropäische Ausland zu verhindern, wird über die Einführung eines
sogenannten 28. Regimes beraten, einer einheitlichen Rechtsform für Unternehmen
auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehenden gesellschaftsrechtlichen
Regelungen der 27 Mitgliedstaaten geschaffen werden soll.
28. Regime notfalls mit ausgewählten Partnern umsetzen
Die vorliegenden Konzepte zur Ausgestaltung eines 28. Regimes enthalten wichtige
Ansätze, um die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für Start-ups
zumindest in Teilen zu überwinden. "Allerdings gibt es unterschiedliche
Faktoren, auf die die EU-Kommission achten sollte: Wichtig ist, dass sich ein
28. Regime an den Bedürfnissen von Start-ups orientiert und ohne komplizierte
Zugangskriterien auskommt", betont Bertschek. Alles andere schafft wieder
bürokratische Zusatzbelastungen, die es eigentlich zu überwinden gilt.
"Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU keine Mehrheit finden,
empfehlen wir die Umsetzung in Kooperation mit ausgewählten Partnerländern. Eine
weitere Möglichkeit wäre eine gemeinsame deutsch-französische
Harmonisierungsinitiative", führt Bertschek aus. Auf diese Weise würde zunächst
ein einheitlicher Rechtsrahmen für französische und deutsche Start-ups
geschaffen, dem sich dann weitere EU-Staaten anschließen können.
Pressekontakt:
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
Dr. Helge Dauchert
Leiter der Geschäftsstelle
Pariser Platz 6 | 10117 Berlin
T +49 (0) 30 322 982 562
mailto:helge.dauchert@e-fi.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/71404/6212087
OTS: Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
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