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Wird Gleiches mit Gleichem vergolten? (ots) - Nun soll Karlsruhe also noch mal
ran. Allerdings: Ob hier wirklich Gleiches mit Gleichem verglichen wird, ist
nicht so sicher. Das gilt zunächst schon für die mögliche Klageart. Die Union
wählte seinerzeit das Organstreitverfahren, die Grünen denken über eine
Verfassungsbeschwerde nach. Das ist mehr als juristische Spitzfindigkeit, denn
davon hängt auch der Maßstab der Prüfung ab. Dieser wird sich im Vergleich zur
Entscheidung vom November 2023 verändern - was auch bedeutet, dass das Ergebnis
nicht eins zu eins übertragen werden kann.Was allerdings vergleichbar bleibt,
ist, dass jede Regierung haushalterische Tricks anwendet, um ihre Bilanzen von
Eingaben und Ausgaben in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Das ist das
Problem.
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