|
Sperrfrist: 09.02.2026 05:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Berlin (ots) - Die meisten Verfahren wegen familiärer Gewalt und
Partnerschaftsgewalt in Berlin und Brandenburg werden eingestellt. Das geht aus
Daten hervor, die der Redaktion rbb24 Recherche von der Staatsanwaltschaft
Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übermittelt wurden.
Die Daten zeigen, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich Häusliche
Gewalt in Berlin seit 2021 stetig angestiegen ist: von etwa 11.000 auf rund
15.000 Verfahren im Jahr 2024. In Brandenburg bewegt sich die Zahl der Verfahren
im selben Zeitraum auf einem Niveau zwischen 2.500 und 3.000 pro Jahr. In beiden
Bundesländern wurden die eingeleiteten Verfahren jedoch in der Mehrzahl der
Fälle ohne Konsequenzen für die Tatverdächtigen eingestellt: In Brandenburg lag
die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 86 Prozent, in Berlin bei 76 Prozent.
Nur in wenigen Fällen wird letztlich Anklage erhoben: in Berlin bei drei Prozent
der Fälle, in Brandenburg bei sechs Prozent. Ein Teil der Verfahren endet mit
Strafbefehlen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch ohne mündliche
Verhandlung erlassen werden können. Von 2021 bis 2024 wurden in Berlin fünf
Prozent und in Brandenburg drei Prozent der Verfahren auf diese Art
abgeschlossen. In den allermeisten Fällen wurden Geldstrafen verhängt.
Die Gründe für die hohe Einstellungsquote sind vielfältig. Da es sich bei
häuslicher Gewalt häufig um Fälle handelt, in denen Aussage gegen Aussage steht,
ist die Beweisführung oft schwierig. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden und
anderer Fachleute ziehen Betroffene auch in vielen Fällen ihre Aussagen zurück
oder machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das geschieht nach
Einschätzung von Hilfseinrichtungen oft aus Angst vor einem langen und
zermürbenden Gerichtsverfahren, wegen finanzieller Abhängigkeit vom
gewalttätigen Partner oder aus Sorge um die Sicherheit der gemeinsamen Kinder.
Die Anwältin und Sachbuchautorin Christina Clemm bemängelt, dass Betroffene sich
beim ersten Kontakt mit der Polizei oft nicht ernst genommen fühlen und über den
Strafverfolgungsprozess hinweg zu wenig Betreuung erfahren. Angesichts der hohen
Anzahl von Fällen sei der Ermittlungsaufwand nach ihrer Einschätzung nicht immer
ausreichend. Die Polizei verweist aber darauf, dass es Standards "für den
Einsatzort, für die Tatortarbeit und die Spurensicherung" gebe, die "eine
Mindestanforderung an die polizeiliche Arbeit" darstellten und für alle
verbindlich seien. Dazu gehöre auch der Schutz von Betroffenen.
Nach Einschätzung von Fachleuten zeigt nur ein sehr kleiner Teil der Betroffenen
die erlebte häusliche Gewalt auch an. Derzeit läuft deshalb eine
Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts. Erste Ergebnisse zeigen: Die
Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar
unter fünf Prozent.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb24 Recherche
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30350
Fax: (030) 97 99 3-30309
Mail: mailto:rbb24recherche@rbb-online.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51580/6212658
OTS: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg
|