|
Berlin (ots) - Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des
Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 40/26) gegen die hinter der BILD stehende Axel
Springer Deutschland GmbH weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz namens
und in Vollmacht unseres Mandanten auf Folgendes hin:
Die BILD berichtete vor einigen Wochen über angebliche Vorwürfe gegen unseren
Mandanten und stellte ihn u.a. auf der Titelseite der BILD am Sonntag öffentlich
an den Pranger. Die Berichterstattung hatte zahlreiche weitere
Veröffentlichungen anderer Medien zur Folge. Nachdem die BILD keine
strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung abgegeben hatte, haben wir nunmehr für
unseren Mandanten per einstweiliger Verfügung ein umfassendes Verbot der schwer
rechtsverletzenden Berichterstattung erwirkt. BILD ist es damit verboten, über
die angeblichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten erneut zu berichten.
Damit steht fest: Der gesamten Kampagne gegen unseren Mandanten ist das
Fundament entzogen.
Die von der BILD losgetretene massive mediale Vorverurteilung unseres Mandanten
ist verboten worden, weil es für die Berichterstattung an einem Mindestbestand
an Beweistatsachen fehlte, es hierfür also keinerlei Grundlage gab.
Die nun vom Landgericht Hamburg verbotene Berichterstattung ist der Inbegriff
einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden unzulässigen
Verdachtsberichterstattung, mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger
gestellt wird. Wir nehmen diesen Fall daher auch zum Anlass, den deutschen
Presserat einzuschalten.
Pressekontakt:
Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
Nicolas Jim Nadolny, LL.M. (KCL)
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mailto:mail@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/62754/6215907
OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
|