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Mannheim (ots) - Schnee, Eis und Sturm bringen den europäischen Flugverkehr in
den Wintermonaten regelmäßig aus dem Takt. Verspätungen, Annullierungen und
verpasste Anschlussflüge gehören zur Hochsaison des Winters - und stellen viele
Reisende vor dieselbe Frage: Wer kommt für die Folgen auf? Der Reiseschutz- und
Assistance-Anbieter Lifecard-Travel-Assistance (LTA) gibt einen Überblick,
welche Versicherungen bei winterlichem Reisechaos greifen - und wo häufige
Irrtümer bestehen.
Winter ist Hochrisikozeit für Reisestörungen
Ob vereiste Startbahnen, eingeschränkter Flugbetrieb oder überlastete Flughäfen:
In der kalten Jahreszeit häufen sich Flugstörungen deutlich. Besonders
problematisch für Verbraucher ist dabei, dass wetterbedingte Ausfälle rechtlich
meist als "außergewöhnliche Umstände" gelten. Zwar müssen Airlines dann betreuen
und umbuchen, zusätzliche Entschädigungen bleiben jedoch oft aus.
"Viele Reisende gehen davon aus, dass jede größere Verspätung automatisch zu
einer Ausgleichszahlung führt. Das ist gerade im Winter häufig nicht der Fall",
erklärt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer von Lifecard-Travel-Assistance (LTA).
Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere grundsätzlich - allerdings
nur eingeschränkt bei extremen Wetterlagen. Für Reisende bedeutet das: Trotz
ausgefallenem Flug können zusätzliche Kosten für Übernachtungen, neue Tickets
oder verpasste Anschlüsse entstehen, ohne dass ein Entschädigungsanspruch
besteht.
Was Reisenden wirklich hilft: ein realistischer Blick auf den Schutz
Statt sich allein auf gesetzliche Ansprüche zu verlassen, empfiehlt sich ein
Blick auf Reiseschutz-, Assistance- und Fluggastrechte-Leistungen, die
unterschiedliche Aufgaben erfüllen und sich ergänzen können.
Fazit: Im Winter greifen gesetzliche Fluggastrechte oft nur eingeschränkt.
Reiseschutz und Assistance fangen finanzielle und organisatorische Folgen auf,
während Fluggastrechte-Versicherungen dort helfen, wo Ansprüche bestehen, aber
nicht automatisch erfüllt werden.
Ganzheitlicher Schutz statt falscher Erwartungen
"Ein moderner Reiseschutz sollte nicht nur auf mögliche Entschädigungen schauen,
sondern die realen Risiken einer Reise abdecken", so Dr. Michael Dorka. "Gerade
im Winter zeigt sich, wie wichtig es ist, neben rechtlichen Ansprüchen auch
praktische Hilfe und Kostenabsicherung einzuplanen - etwa bei ungeplanten
Übernachtungen oder verpassten Weiterreisen."
LTA setzt dabei auf kombinierte Reiseschutz- und Assistance-Konzepte, die alle
wesentlichen Reiserisiken berücksichtigen und Reisenden auch dann helfen, wenn
gesetzliche Regelungen an ihre Grenzen stoßen.
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Infobox: Was greift wann bei Flugchaos im Winter?
Gesetzliche Fluggastrechte (EU-Verordnung 261/2004)
- Betreuung durch die Airline (Getränke, Mahlzeiten, ggf. Hotel)
- Ersatzbeförderung oder Erstattung des Ticketpreises
- Keine pauschale Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie Schnee, Eis
oder Sturm
Reiseschutzversicherung
- Erstattung von Storno- oder Abbruchkosten
- Übernahme zusätzlicher Ausgaben, z. B. bei verpassten Anschlussflügen
- Greift unabhängig von der Ursache der Störung
Assistance-Leistungen
- Praktische Hilfe im Störungsfall (Umbuchung, Hotel- oder
Transportorganisation)
- Erreichbare Notfallhilfe in akuten Stresssituationen
- Besonders wichtig bei längeren Verzögerungen oder Kettenreaktionen
Fluggastrechte-Versicherung
- Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Entschädigungsansprüche
- Hilfe bei Streitfällen über die tatsächliche Ursache einer Verspätung
- Keine Entschädigung bei eindeutig wetterbedingten Flugausfällen
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Über LTA:
Die vor 20 Jahren vom Familienunternehmen Ulrich gegründete
Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA)
(http://www.lta-reiseschutz.de) entwickelt und konzipiert umfassende
Reiseschutz-Pakete in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Das
Unternehmen bietet seinen Kunden sowohl Jahrespolicen an, als auch
Versicherungspakete, die nur für eine bestimmte zeitlich befristete Reise
gelten. Die vielfältigen Versicherungsleistungen sind sowohl modular buchbar als
auch als Rund-um-Sorglos-Paket (All-In-One) erhältlich. Die umfangreichen
Reiserücktrittsversicherungen der LTA (http://www.lta-reiseschutz.de) greifen
auch in Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn der Familienhund oder die
Hauskatze kurz vor der Abreise in den Urlaub erkranken. Für seine
Service-Qualität wurde der Reiseschutz-Anbieter 2024 zum siebten Mal in Folge
von Focus Money als "Fairster Schadenregulierer" ausgezeichnet. Seit dem 1.
April 2025 gehört LTA mehrheitlich zur Hamburger HBC-Gruppe (Hanseatic Broking
Center). Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss hochqualifizierter,
inhabergeführter Versicherungsvermittler.
Pressekontakt:
KC3 GmbH, T +49 170 567 2100, E-Mail: mailto:info@koepers-kc3.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/177544/6218516
OTS: Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (
LTA)
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