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Hannover (ots) - Mit Datum vom 6. Februar 2026 ist die Entscheidung endlich
rechtskräftig: Die Leistungen der casusQuo GmbH für ihre Gesellschafter sind
vollumfänglich von der Umsatzsteuer befreit. Das Finanzgericht Niedersachsen
hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit das Niedersächsische
Landesamt für Steuern eingeschaltet. Nach dessen Stellungnahme gilt nun die
Klage von casusQuo gegen den Umsatzsteuerbescheid 2023 als erledigt. Unmittelbar
darauf hat das Finanzamt Hannover-Nord einen geänderten Steuerbescheid versandt.
"Wir betrachten uns bereits seit unserer Gründung ja eigentlich als eine Art
Abteilung der Krankenkassen", so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe. "Deshalb
haben wir auch seit 2003 die Ansicht vertreten, dass unsere Leistungen
umsatzsteuerfrei sein müssen." 23 Jahre und zahllose rechtliche Schritte später
teilt nun auch das zuständige Betriebsfinanzamt die Auffassung der hannoverschen
DRG-Spezialisten. Auch die zunächst noch als umsatzsteuerpflichtig bezeichneten
"allgemeinen Verwaltungsleistungen" sind vollumfänglich umsatzsteuerbefreit.
Einzig die Leistungen für Krankenkassen, die nicht dem Kreis der
casusQuo-Gesellschafter angehören, werden weiterhin mit der Umsatzsteuer belegt.
"Die für den Fall einer anderslautenden Gerichtsentscheidung auf einem
Sonderkonto geparkten Umsatzsteuersummen können wir jetzt kurzfristig an unsere
Gesellschafter auskehren", freut sich Udo Halwe und kann sich einen Nachsatz
nicht verkneifen: "Ebenso hartnäckig wie für die Umsatzsteuerfreiheit arbeiten
wir daran, dass Krankenkassen dringend benötigte Milliardenbeträge nicht mehr
versenken müssen, weil sie verpflichtet sind, Krankenhausrechnungen ungeprüft zu
bezahlen."
Pressekontakt:
Kontakt casusQuo GmbH
Elke Lütkemeier (Leitung Marketing)
Email: mailto:elke.luetkemeier@casusquo.de
Telefon: 0511-93644-241
http://www.casusQuo.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/115152/6218590
OTS: casusQuo GmbH
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