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N.Y./München (ots) - Kommentar von Alvarez & Marsal zum aktuellen Urteil der
Europäischen Gerichtshof
- Europäischer Gerichtshof bricht starre Rechnungs-Regeln: Vorsteuerabzug
bereits im Leistungsmonat zulässig.
- Unmittelbarer Liquiditätsvorteil für Unternehmen durch beschleunigten
Cashflow.
- Alvarez & Marsal Tax: "Das Ende des unnötigen Formalismus bei der
Umsatzsteuer."
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit einem wegweisenden Urteil
(Urteil vom 11.02.2026, Rs. T-689/24) die Spielregeln für den Vorsteuerabzug in
Europa grundlegend geändert. Unternehmen können die Vorsteuer künftig deutlich
früher geltend machen, was zu einem unmittelbaren Liquiditätsschub führt. Das
Gericht stellt klar: Das materielle Recht auf Steuerentlastung wiegt schwerer
als bürokratische Belegfristen.
Bisher scheiterte der Vorsteuerabzug im Monat der Leistungserbringung oft an
einer formalen Hürde: Lag die Rechnung am letzten Tag des Monats noch nicht
physisch vor, musste der Abzug auf den Folgemonat verschoben werden. Im zugrunde
liegenden Fall einer polnischen Energie-Verrechnungsstelle verweigerten die
Behörden den Abzug im Leistungszeitraum, weil die Rechnungen erst Tage später
eintrafen. Der EuG erteilte dieser Praxis nun eine Absage.
Kernaussage des Gerichts: Solange die Leistung erbracht wurde und die Rechnung
vorliegt, bevor die Steuererklärung abgegeben wird, darf der Abzug im
Leistungsmonat erfolgen.
Matthias Luther, Managing Director bei Alvarez & Marsal (A&M) Tax und
Steuerexperte kommentiert die Entscheidung des EuGH wie folgt:
"Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für jede Finanzabteilung. Der EuGH beendet
die künstliche Verzögerung des Vorsteuerabzug. Für Unternehmen mit hohen
Einkaufsvolumina bedeutet das einen massiven Liquiditätsvorteil: Das Geld bleibt
früher im Unternehmen, statt als zinsloses Darlehen beim Finanzamt zu liegen."
Die Experten von Alvarez & Marsal sehen drei zentrale Auswirkungen:
1. Optimierter Cashflow: Vorsteuerbeträge werden bis zu einen Monat früher
erstattet oder mit der Zahllast verrechnet.
2. Zinsvorteile für die Vergangenheit: Unternehmen können für offenstehende
Jahre prüfen, ob durch die neue Zeitrechnung Zinserstattungen geltend gemacht
werden können.
3. Weniger Sanktionsrisiken: Der Vorwurf der "falschen Periodenzuordnung", ein
Klassiker in Betriebsprüfungen, verliert seine Grundlage, sofern die Rechnung
bei Deklaration vorlag.
Handlungsbedarf für CFOs
Das Urteil zwingt Unternehmen dazu, ihre Buchhaltungsprozesse (Cut-off-Logik)
neu zu bewerten. " Wer jetzt seine IT-Systeme und Deklarationsabläufe anpasst,
sichert sich einen Wettbewerbsvorteil durch höhere Cash-Reserven" , so Luther
weiter. "Gleichzeitig sollte das Urteil als strategisches Instrument in jeder
laufenden Betriebsprüfung eingesetzt werden, um formale Kürzungen abzuwehren."
Über Alvarez & Marsal
Alvarez & Marsal (https://www.alvarezandmarsal.com/de/global-locations/germany)
zählt seit seiner Gründung im Jahr 1983 zu den weltweit führenden
Unternehmensberatungen. Das Unternehmen genießt insbesondere für seine Expertise
in den Bereichen Leadership, Strategie, Ergebnisverantwortung und Umsetzung
höchstes Renommee.
Das Leistungsspektrum von Alvarez & Marsal umfasst Unternehmensberatung,
Services zur Optimierung der Geschäftsentwicklung sowie Turnaround-Management -
stets mit praxisnahen, auf die individuellen Anforderungen jedes
Mandantenzugeschnittenen Lösungen. Gestützt auf ein globales Netzwerkerfahrener
Industrieexperten, hochkarätiger und erfahrenden Beraterinnen und Berater -
viele mit Board-Level Erfahrung -unterstützt Alvarez & Marsal Unternehmen,
Vorstände, Private-Equity-Gesellschaften, Anwaltskanzleien und staatliche
Institutionen dabei, Transformationsprozesse zu gestalten, Risiken zu reduzieren
und in jeder Wachstumsphase nachhaltigen Wert zu generieren.
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