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Bielefeld (ots) - Bielefeld . Beim Streit um die Besoldung der Beamten will NRW
am umstrittenen fiktiven Partnereinkommen festhalten, deutet aber mögliche
Nachbesserungen an. "Ein Großteil der Länder rechnet auch ein fiktives
Ehegatteneinkommen an. Das ist im Kern auch nicht das Problem, sondern laut
Gutachten die damit verbundene Antragstellung", sagt NRW-Finanzminister Marcus
Optendrenk (CDU) im Interview mit der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung
"Neue Westfälische" (Donnerstag).
NRW rechnet bei der Besoldung seit 2024 ein fiktives Partnereinkommen in Höhe
von 538 Euro an, wodurch der Beamte auf dem Papier mehr Geld hat, tatsächlich
aber nicht. "Wenn ein Beamter im Ausnahmefall nicht in einer Ehe oder
Partnerschaft mit weiterem Einkommen lebt, muss er in den meisten Ländern
Widerspruch einlegen. Bei uns in NRW hingegen kann er dann einen Antrag stellen.
Das betrachten wir als soziale Komponente", sagt Optendrenk.
"Für uns wird sich die Frage stellen, ob wir diese Beantragung in einer Novelle
behalten oder nicht. Die Lebenswirklichkeit der Menschen hat sich aber nicht
verändert. In der Regel ist es so: Wenn Menschen nicht allein wohnen, dann
wohnen sie mit Menschen zusammen, die auch ein Einkommen haben." Experten hatten
das Gesetz in seiner aktuellen Form während einer Anhörung im NRW-Landtag als
verfassungswidrig eingestuft.
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