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Berlin (ots) - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) strebt faire Arbeitspreise
für das Anfertigen sogenannter Spezialrezepturen in Apotheken an.
Spezialrezepturen sind patientenindividuell hergestellte Lösungen zur
parenteralen Anwendung, die z.B. in der Krebstherapie eingesetzt werden. Der DAV
hat nun die entsprechenden Regelungen im Vertrag über die Preisbildung für
Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen ("Hilfstaxe") zum 31. März 2026 gegenüber
dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt. Somit
ist der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren. Die
Kündigung durch den DAV wurde notwendig, weil der GKV-Spitzenverband keine
Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt hatte und die Verhandlungen
somit gescheitert waren.
"Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen
Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen", sagt DAV-Vorsitzender Dr.
Hans-Peter Hubmann: "Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im
August 2025 in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Das Herstellen von
Spezialrezepturen in den Apotheken erfordert viel Zeit und Personal - und die
Schiedsstelle versucht jeweils, einen angemessenen Arbeitspreis dafür
festzulegen. Die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung ist nämlich
nur eine Auffangregelung und stellt keine Preisobergrenze dar. Die Schiedsstelle
ist nun aufgefordert, ihren Spielraum bei der Neufestlegung der künftigen
Arbeitspreise für Spezialrezepturen zu nutzen."
In Deutschland gibt es etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor
gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen
herstellen können. Dazu gehören 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8
Millionen parenterale Lösungen pro Jahr. Der Gesamtumsatz dieser
Spezialrezepturen in den Apotheken beträgt über 6,0 Mrd. Euro (Stand: jeweils
2024). Seit dem bislang letzten Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 rechnen die
Apotheken diejenigen Spezialrezepturen, welche hauptsächlich in der
Krebstherapie eingesetzt werden, jeweils mit einem Arbeitspreis von 100 Euro
(netto) ab. Wegen der Kostensteigerungen sind die Arbeitspreise der
Spezialrezepturen unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht
mehr auskömmlich.
Mehr Informationen auf http://www.abda.de
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, mailto:b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, mailto:c.splett@abda.de
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OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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