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Neustadt a. d. W. (ots) - Rund 13 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten
in Teilzeit. Manche davon aus freien Stücken, weil sie mehr Freizeit möchten.
Andere wiederum, weil es beispielsweise wegen der familiären Situation nicht
anders geht. Eine Teilzeitkraft verdient logischerweise weniger Geld als eine
Vollzeitkraft in vergleichbarer Position. Was bleibt Netto vom Brutto übrig, und
mit welchem Teilzeitmodell fährt man am besten? Der Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit Antworten und Rechenbeispielen.
Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Einkommensteuer
In politischen Debatten wird aktuell über Einschränkungen beim Recht auf
Teilzeitbeschäftigung diskutiert. Dagegen regt sich bei Arbeitnehmervertretungen
und in der Bevölkerung Widerstand. Denn Fakt ist: Laut jüngsten Zahlen arbeiten
rund 13 Millionen Beschäftigte in Deutschland in Teilzeit. Und 28 Prozent von
ihnen nennt den eigenen Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung als Grund für
die Reduzierung ihrer Arbeitsstunden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
Ende Januar 2026 informiert hat.
Die Gründe, in Teilzeit zu arbeiten oder von einer Vollzeit- auf eine
Teilzeitstelle zu wechseln, sind sehr unterschiedlich. Klar ist aber: Wer seine
Arbeitszeit reduziert, muss Abstriche beim Gehalt machen. Allerdings verringert
sich das Nettogehalt nicht zwangsläufig so stark wie das Bruttogehalt. Grund
dafür ist das progressive deutsche Steuersystem: Mit steigendem Einkommen erhöht
sich auch der persönliche Steuersatz. Heißt im Umkehrschluss: Wer weniger
verdient, muss in der Regel auch weniger Einkommensteuer abführen.
Vollzeit versus Teilzeit: Beispielrechnungen, wie sich das Nettogehalt verändert
Ein 40-jähriger Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen,
sozialversicherungspflichtig beschäftigt, keine Kinder, Steuerklasse 1, zahlt
Kirchensteuer und ist gesetzlich krankenversichert mit einen
Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. In Vollzeit mit einer
40-Stunden-Woche beträgt sein Bruttogehalt 3.500 Euro. Wie hoch ist sein
Nettogehalt - und wie stark verändert es sich, wenn er seine Arbeitszeit
reduziert? Drei Beispielrechnungen für 2026:
Vollzeit 40 Stunden: Von 3.500 Euro Bruttogehalt werden 444,50 Euro an Steuern
sowie Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 740,25 Euro abgezogen. Von 3.500
Euro brutto bleiben 2.315 Euro netto übrig .
Teilzeit 30 Stunden: Das Bruttogehalt reduziert sich auf 2.625 Euro, davon gehen
234,63 Euro an Steuern und 555,20 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen ab. Von
2.625 Euro brutto bleiben 1.835,17 Euro netto übrig .
Teilzeit 20 Stunden (Midijob): Das Bruttogehalt sinkt auf 1.750 Euro, abgezogen
werden davon 50,12 Euro an Steuern und 347,30 Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen. Von 1.750 Euro brutto bleiben 1.352,58 Euro netto
übrig .
Fazit nach Berechnungen der VLH:
- Bei einer Reduzierung um 25 Prozent der Arbeitszeit (30 statt 40 Stunden)
verringert sich das Nettogehalt im Vergleich zur Vollzeit um nicht ganz 21
Prozent.
- Bei einer Reduzierung um 50 Prozent der Arbeitszeit (20 statt 40 Stunden)
verringert sich das Nettogehalt im Vergleich zur Vollzeit um nicht ganz 42
Prozent. Es bleibt also bei halb so viel Arbeitszeit mehr als die Hälfte vom
vorherigen Nettogehalt übrig.
Teilzeit und Rentenbeiträge: Das sollte man beachten
Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer Teilzeitbeschäftigung ist der Blick auf
die spätere Rente. Denn wer weniger verdient, sammelt auch weniger Rentenpunkte.
Denn entscheidend für die Rente ist die Höhe des sozialversicherungspflichtigen
Verdiensts während des Berufslebens. Helfen können eine zusätzliche private
Altersvorsorge, eine betriebliche Altersvorsorge, ein Ausgleich zwischen
Partnern oder auch Sonderzahlungen in die Rentenkasse.
Übrigens: Einen Rentenpunkt erwirbt man, wenn das jährliche Bruttoeinkommen dem
Durchschnittsentgelt in Deutschland entspricht. Dieses liegt für 2026 bei
vorläufig 51.944 Euro im Vergleich zu 50.493 Euro im Vorjahr. Wer weniger
verdient, erhält nach einer Berechnungsformel weniger als einen Punkt, wer mehr
verdient, erhält entsprechend mehr als einen Punkt - hier wird mit Kommazahlen
gerechnet.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als 1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen
der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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