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Berlin (ots) - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt
die heutige Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ethanol
nicht als CMR-Stoff (krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend)
einzustufen. "Das Ergebnis der europäischen Bewertungsverfahren zur
Risikoeinstufung von Ethanol ist eine Erleichterung für die
Gesundheitsversorgung in ganz Europa. Sie verhindert erhebliche Risiken für die
Produktion von und Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie für die
Krankenhaushygiene und den Infektionsschutz."
"Wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat, ist das medizinische Personal in
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Praxen und Apotheken genauso auf wirksame
Desinfektionsmittel mit Ethanol angewiesen, wie Patientinnen und Patienten. Auch
deshalb haben jüngst nahezu 30 internationale medizinische Fachverbände und
Expertenausschüsse darauf gedrängt, dass Ethanol als Wirkstoff in Mitteln zur
Händehygiene weiterhin uneingeschränkt zugelassen wird. Die heutige Entscheidung
ist ein klares Signal für die Versorgungssicherheit in Europa. Sie folgt der
wissenschaftsbasierten Sachlage und stellt klar, dass der Gebrauch von Ethanol
als Wirkstoff in der medizinischen Versorgung nicht gleichzusetzen ist mit dem
übermäßigen Konsum von Trinkalkohol, worauf sich die ursprüngliche Datenlage der
Bewertungen bezog", sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Ethanol bleibt unverzichtbar
In vielen Fällen, wie etwa bei Desinfektionsmitteln, gelangt Ethanol nur in sehr
geringen Mengen in den Stoffwechsel, da die Aufnahme über die Haut (dermal)
verschwindend gering ist. Eine der effektivsten Schutzmaßnahmen vor bakteriellen
und viralen Infektionen ist nachweislich die Hände- sowie die
Oberflächendesinfektion mit Ethanol. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
listet Ethanol als unverzichtbaren Wirkstoff.
Zudem bestätigte die kürzlich veröffentlichte Analysis of Alternatives (AoA) der
ECHA bereits im September 2025: Für Hände- und Oberflächendesinfektion gibt es
derzeit keine praktikable Alternative, die so schnell, sicher und breit wirksam
sowie kostengünstig und umweltfreundlich verfügbar ist.
"Ethanol kombiniert schnelle Wirkung, breitbandige antimikrobielle Wirksamkeit
und gute Hautverträglichkeit - Eigenschaften, die es zum Goldstandard in der
klinischen Händehygiene machen. Zudem trägt er wesentlich zu Stabilität,
Haltbarkeit und Herstellbarkeit von Medikamenten bei. Ethanol-basierte
Desinfektionsmittel sind effektiv gegen viele Krankheitserreger, reduzieren
nosokomiale Infektionen und schützen besonders vulnerable Patientengruppen -
darunter Personen mit geschwächtem Immunsystem wie zum Beispiel Patientinnen und
Patienten nach Transplantationen", erklärt Joachimsen.
"Dass Ethanol weiterhin in der medizinischen Versorgung zum Einsatz kommen kann,
ist nicht nur für den Gesundheitsschutz eine gute Nachricht. Auch für unsere
pharmazeutischen Unternehmen schafft die Entscheidung wieder Planungssicherheit:
Ethanol bleibt als Wirk-, Träger-, Extraktionsstoff und Konservierungsmittel
sowie für die Reinigung einsetzbar. Das verhindert langwierige
Produktanpassungen - etwa bei der Herstellung von pflanzlichen Arzneimitteln
oder bei Lösungsschritten -, vermeidet Produktionsstopps und schützt etablierte
Lieferketten", bekräftigt Joachimsen.
Monatelanges Engagement zahlt sich aus
Der BPI hat sich frühzeitig und wiederholt in Politik, Fachöffentlichkeit und in
der ECHA-Konsultation eingebracht, Informationsmaterial bereitgestellt und mit
Expertinnen und Experten den wissenschaftlichen Diskurs gefördert. "Über viele
Jahre und besonders bei der Wiederaufnahme des Verfahrens im Jahr 2024 haben wir
uns intensiv für eine differenzierte, praxisnahe Bewertung von Ethanol
eingesetzt. Auch verbändeübergreifend haben wir darauf hingewiesen, welche
Konsequenzen eine Fehleinstufung gehabt hätte. Die heutige Entscheidung zeigt:
sachliche Argumente, ein konstruktiv geführter Diskurs und wissenschaftliche
Evidenz können Wirkung entfalten", sagt Joachimsen.
Weiterführende Informationen:
FACTSHEET Ethanol im Gesundheitswesen (Deutsch) (https://www.bpi.de/index.php?eI
D=dumpFile&t=f&f=80793&token=6901b8dfbff7f19cf7f0b163acc6f5fb7d175971)
FACTSHEET Ethanol im Gesundheitswesen (Englisch) (https://www.bpi.de/index.php?e
ID=dumpFile&t=f&f=80977&token=4facebe72b69e7c4f9beb96923e970a9492e7a9c)
Pressekontakt:
Laura Perotti (Kommissarische Pressesprecherin),
Tel. 030 27909-131, mailto:presse@bpi.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/21085/6223205
OTS: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
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