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Lahr (ots) - Im VW-Schadstoffskandal um den Grand California werden die
Verbraucher vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine Unterstützung erhalten. Das KBA
sieht derzeit keine Hinweise darauf, dass Ausdünstungen im VW Grand California
die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und dadurch eine Gefahr für den
Straßenverkehr entsteht. Das berichtet das Online-Magazin Promobil am 10.
Februar 2026 unter Berufung auf eine abschließende Stellungnahme des KBA.
Gegenüber dem Magazin. Dr. Stoll & Sauer bewertet diese behördliche Einordnung
als nicht ausschlaggebend für die zivilrechtliche Aufarbeitung: Für Betroffene
geht es um Mängel, Produktsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und konkrete
gesundheitliche Beschwerden - eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die
Kanzlei im VW-Camper-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile
/verbraucherschutz/kba-sieht-aktuell-kein-verkehrsrisiko-im-vw-grand-california-
schadstoffskandal#paragraph--id--22898) .
Der Fall: Was beim VW Grand California und Crafter mit Hochdach bislang bekannt
ist
Ausgangspunkt der Affäre waren Medienberichte über auffällige Gerüche und
mutmaßlich erhöhte Schadstoffwerte im Innenraum, insbesondere im Bereich des
Hochdachs mit Schlafplätzen. Der Skandal wurde maßgeblich durch einen Bericht
des ZDF-Magazins Frontal vom 1. Juli 2025 öffentlich. Grundlage war ein interner
Revisionsbericht von VW, der bereits 2021 vorlag. Demnach wurden im Hochdach der
VW-Campermodelle Grand California teils 35-fach erhöhte Werte von Benzol
gemessen. Nach weiteren Medienberichten soll auch der Crafter mit Hochdach
betroffen sein. Besonders brisant: Zwei VW-Manager, die intern auf die
Missstände hinwiesen, wurden nach eigenen Angaben in der Karriere ausgebremst
und verklagen VW aktuell vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Bereits Ende 2024
hatte die Braunschweiger Zeitung über diesen Fall berichtet.
Bereits im Sommer 2025 hatte sich das KBA nach Medienberichten eingeschaltet, um
zu prüfen, ob erhöhte Konzentrationen auch die Fahrtüchtigkeit beeinflussen
könnten. Mit dem Promobil-Bericht vom 10. Februar 2026 liegt nun die (aus Sicht
des KBA) abschließende Bewertung zur Verkehrssicherheit vor. Gleichzeitig stellt
Promobil klar: Gesundheitsfragen oder mögliche Verstöße gegen
Produktsicherheitsbedingungen sind nicht Gegenstand der KBA-Zuständigkeit.
Was das KBA gegenüber Promobil erklärt hat
Promobil zitiert das KBA sinngemäß mit der Aussage, dass "aktuell" keine
Hinweise auf eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlägen. Begründet werde dies
unter anderem mit dem Alter der betroffenen Fahrzeuge (mögliche Ausdünstungen
hätten bereits stattgefunden) sowie mit einer geänderten Bauweise neuerer
Fahrzeuge, die Ausdünstungen wirksam vermindere. Zugleich bleibt laut Promobil
offen, ob Ausdünstungen in der Vergangenheit ein Verkehrsrisiko gewesen sein
könnten.
Mandanten kommen zu Wort: So schildern Betroffene ihre Situation
Unabhängig von der KBA-Sicht zur Verkehrssicherheit berichten Mandanten von Dr.
Stoll & Sauer übereinstimmend, dass der Camper im Alltag und auf Reisen teils
nur eingeschränkt nutzbar sei - gerade bei Hitze, geschlossenen Fenstern oder
längeren Aufenthalten im Innenraum. Auch Promobil berichtet über häufige
Beschwerden wie süßlich-chemischen Geruch und gesundheitliche Probleme, die
Betroffene mit dem Fahrzeug in Verbindung bringen.
Beispiele aus der Beratungspraxis:
"Der chemische Geruch ist nicht wegzubekommen. Nach einer Nacht im Hochbett
hatte ich Kopfschmerzen und war wie benebelt."
"Wenn es warm wird, wird es richtig schlimm. Dann bekomme ich Hustenreiz und
brennende Augen - Camping ist so kaum möglich."
"Wir haben den Camper extra für Urlaube gekauft. Jetzt lüften wir ständig und
nutzen den Innenraum nur noch eingeschränkt."
"Ich merke das vor allem auf längeren Fahrten: Schwindel, Kreislaufprobleme, und
der Geruch hängt in allem drin."
Dr. Stoll & Sauer: KBA-Äußerungen nicht maßgeblich
Die aktuelle Einordnung des KBA zur Verkehrssicherheit ändert nach Auffassung
von Dr. Stoll & Sauer nichts daran, dass zivilrechtliche Ansprüche weiterhin
realistisch sind. Denn im Zivilrecht geht es nicht um die Frage, ob eine Behörde
"aktuell" ein Verkehrsrisiko sieht, sondern ob das Fahrzeug mangelhaft ist, ob
es die übliche Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit aufweist und ob
Verbraucher durch Schadstoffbelastungen konkret beeinträchtigt werden. "Die
Äußerungen und Handlungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sind für unsere
rechtliche Bewertung und unser Vorgehen nicht ausschlaggebend", betonte
Geschäftsführer Christian Grotz. "Das KBA prüft lediglich öffentlich-rechtliche
Pflichten und ggf. ein Einschreiten im Hinblick auf die Gefährdung des
Straßenverkehrs. Die behördliche Einordnung ersetzt aber nicht die
zivilrechtliche Prüfung von Mängeln, Gesundheitsrisiken und möglichen Ansprüchen
der Betroffenen. Genau hier sind wir tätig."
Bis heute hat Dr. Stoll & Sauer im Themenkomplex VW-Camper knapp 300 Beratungen
geführt - mit weiter steigender Tendenz. Daraus sind aktuell 81 Mandate
entstanden. Viele Anfragen befinden sich noch in intensiver Bearbeitung. Die
Vorbereitung der ersten Verfahren läuft bereits; ein Teil der Mandanten wird
voraussichtlich gerichtlich vorgehen. Betroffene Halter sollten ihre
individuelle Situation zeitnah prüfen lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung
bietet Dr. Stoll & Sauer im VW-Camper-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollege
n.de/news-urteile/verbraucherschutz/kba-sieht-aktuell-kein-verkehrsrisiko-im-vw-
grand-california-schadstoffskandal#paragraph--id--22898) .
Juristische Bewertung: Schadensersatz und Rückabwicklung möglich
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht klare rechtliche Ansatzpunkte für
Betroffene:
- § 434 BGB (Sachmangel): Ein gesundheitsgefährdender Innenraum stellt einen
erheblichen Mangel dar.
- § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung): VW wusste laut internen
Berichten von den Belastungen - und verkaufte die Fahrzeuge dennoch.
- Produktsicherheitsgesetz (§§ 3, 6 ProdSG): Produkte, die Gesundheit und Leben
gefährden, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Hintergrund zum VW-Schadstoffskandal: Betroffene Fahrzeuge
Die Schadstoffe wurden laut Recherchen in der Dachhaube aus glasfaserverstärktem
Kunststoff (GFK) festgestellt - besonders problematisch, da dort Schlafplätze
eingerichtet sind.
Grand California (bis Baujahr 2022)
- Varianten 600 und 680
- Ausbauort: Hannover-Limmer
- Rund 3.530 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen
VW Crafter (Hochdach)
- Produktion seit 2017
- Über 21.000 Fahrzeuge in der Pkw-Kategorie in Deutschland
Jetzt handeln - kostenlose Ersteinschätzung sichern
Wer einen VW Grand California oder Crafter mit Hochdach besitzt, sollte sich
juristisch beraten lassen. Die Chancen auf Schadensersatz, Rückabwicklung oder
Minderung sind aus Sicht der Kanzlei sehr gut - auch bei gesundheitlichen
Beschwerden. Halter von VW-Campern sollten die kostenlose Ersteinschätzung im
VW-Camper-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/verbrauche
rschutz/kba-sieht-aktuell-kein-verkehrsrisiko-im-vw-grand-california-schadstoffs
kandal#paragraph--id--22898) nutzen.
Dr. Stoll & Sauer: Bundesweit bekannt durch Diesel-Abgasskandal
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden
Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit 17 spezialisierten Anwälten berät und
vertritt sie Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Die Kanzlei ist
unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht,
Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die
Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten einen Vergleich
in Höhe von 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher aus. Aktuell führen sie
eine Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG - mit einem ersten Erfolg in
der Vorinstanz - sowie eine Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Das
JUVE-Handbuch 2019/2020 zählt Dr. Stoll & Sauer zu den marktprägenden Kanzleien
im Bereich Massenverfahren.
Pressekontakt:
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