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Köln (ots) - 2026 bringt tiefgreifende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht
und viele Bürger werden erstmals spüren, wie deutlich steigende Sozialabgaben,
neue Obergrenzen und strengere Abzugsmöglichkeiten das verfügbare Einkommen
schmälern. Doch wer die neuen Spielräume kennt, kann seine steuerliche Belastung
erheblich reduzieren, ohne komplizierte Konstrukte oder riskante Anlagen nutzen
zu müssen.
2026 wird für viele ein teures Jahr, aber nur für diejenigen, die steuerlich
unvorbereitet hineingehen. Dieser Beitrag zeigt, wie man 2026 steuerlich das
Beste für sich rausholt.
Fünf bewährte Wege zur steuerlichen Entlastung
Eine wichtige Gestaltungsoption für GmbH-Gesellschafter, die zugleich als
Geschäftsführer tätig sind, liegt in der Festlegung eines angemessenen
Geschäftsführergehalts. Richtig eingesetzt, mindert es die Steuerlast auf Ebene
der Gesellschaft und kann gleichzeitig die persönliche Einkommensteuerbelastung
sinnvoll steuern.
Ergänzend dazu bietet der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge über eine
Pensionskasse attraktive steuerliche Effekte. Beiträge können aus dem
Unternehmen heraus geleistet werden und führen sowohl zu einer Reduzierung der
laufenden Steuerlast als auch zu einer langfristigen Vorsorge für den
Geschäftsführer.
Bei gut laufenden Einzelunternehmen lohnt sich zudem oft die Prüfung einer
Umwandlung in eine GmbH. Werden Gewinne nicht vollständig privat entnommen,
sondern im Unternehmen belassen und reinvestiert, können sie häufig mit einem
deutlich niedrigeren Steuersatz besteuert werden als im persönlichen
Einkommensteuertarif. In der Praxis lassen sich so Steuerersparnisse von etwa 15
bis 20 Prozent realisieren.
Auch steueroptimierte Investitionen in Immobilien spielen weiterhin eine Rolle.
Wer langfristig plant und die gesetzliche Spekulationsfrist von zehn Jahren
einhält, kann Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei veräußern
und so Vermögen effizient aufbauen.
Nicht zuletzt schafft eine frühzeitige Planung der Unternehmens- und
Vermögensübertragung erhebliche Vorteile. Werden Nachfolgeregelungen rechtzeitig
gestaltet, lassen sich steuerliche Freibeträge und Bewertungsabschläge nutzen,
die im Erbfall häufig verloren gehen.
Wie Angestellte, Selbstständige und Investoren sich vorbereiten können
Selbstständige und Freiberufler sind gut beraten, ihre betrieblichen
Kostenstrukturen regelmäßig zu überprüfen. Eine saubere, nachvollziehbare und
prüfungssichere steuerliche Compliance ist dabei entscheidend, um Abzüge nicht
zu gefährden und spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Investoren sollten sich außerdem der seit 2025 geltenden Wegzugsbesteuerung auf
Fonds bewusst sein. Bei einem Wegzug ins Ausland kann es zu einer Besteuerung
fiktiver Gewinne kommen, auch wenn keine tatsächliche Veräußerung erfolgt. Wer
Mobilität plant, sollte diesen Aspekt frühzeitig berücksichtigen.
Typische Fehler, die teuer werden können
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Unternehmens- und
Vermögensnachfolge zu lange aufgeschoben wird. Die Vernachlässigung dieses
Themas führt häufig dazu, dass erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume
verloren gehen. Ebenso problematisch ist es, wenn Unternehmer ihre bestehende
Struktur über Jahre unverändert lassen, obwohl sich Umsatz, Gewinne oder private
Lebensumstände deutlich verändert haben.
Regelmäßige Überprüfungen helfen dabei, steuerliche Fehlentwicklungen frühzeitig
zu erkennen und zu korrigieren, bevor sie zu einer dauerhaften Mehrbelastung
führen.
Strategisch vorbereiten - schon ab 2025
Eine gute Vorbereitung auf die neuen Regeln beginnt nicht erst 2026. Unternehmer
sollten sich in festen Abständen mit ihrer steuerlichen Aufstellung befassen und
prüfen, ob die aktuelle Struktur noch zu den eigenen Zielen passt. Besonders bei
größeren Veränderungen, etwa einem geplanten Unternehmensverkauf, einem Wechsel
der Rechtsform oder einem Wegzug ins Ausland, sollten steuerliche Konsequenzen
frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Wer rechtzeitig analysiert, strukturiert vorgeht und fachkundigen Rat einholt,
schafft die Grundlage dafür, auch unter verschärften Rahmenbedingungen
steuerlich handlungsfähig zu bleiben.
Über JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
JUHN Partner ist eine auf Gestaltungsberatung spezialisierte Steuer- und
Rechtsberatungskanzlei mit rund 120 Experten an fünf Standorten in Deutschland
und Dubai. JUHN Partner berät Unternehmen umfassend zu steuerlich effizienten
Strukturen, Holding- und Konzernkonzepten, Umwandlungen sowie internationalen
Steuerfragen, um Wachstum, Liquidität und Zukunftsfähigkeit langfristig
abzusichern. Mehr Informationen unter: https://www.juhn.com/
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