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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag berät heute in zweiter und dritter Lesung
über das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Der
Flughafenverband ADV begrüßt die vorgesehenen Neuregelungen ausdrücklich. Sie
stärken die Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber Drohnenbedrohungen und
schließen eine sicherheitsrelevante Strafbarkeitslücke beim unbefugten
Eindringen in die Luftseite von Flughäfen.
Drohnen sind reale Bedrohung für den Luftverkehr
Die Störungen des Flugbetriebs durch unerlaubte Drohnenflüge haben deutlich
zugenommen. Allein im vergangenen Jahr kam es bundesweit zu zahlreichen
Vorfällen im Umfeld von Flughäfen. Jede Drohne im sensiblen Bereich kann Starts
und Landungen verzögern oder stoppen - mit erheblichen Auswirkungen auf
Sicherheit, Reisende und Wirtschaft. "Drohnen sind kein harmloses
Freizeitphänomen, sondern können gezielt eingesetzt werden, um den
Flughafenbetrieb zu stören. Flughäfen können nicht beurteilen, ob es sich um
einen Hobbyflug oder um eine gezielte Destabilisierungsmaßnahme handelt. Die
Abwehr solcher Gefahren aus der Luft ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates",
erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Die vorgesehenen Klarstellungen zur Zuständigkeit von Bundes- und Landespolizei
sowie die Möglichkeit, im äußersten Fall auch Fähigkeiten der Bundeswehr
einzubinden, erhöhen die Reaktionsgeschwindigkeit und Rechtssicherheit. Die ADV
unterstützt ausdrücklich die staatliche Beschaffung und Finanzierung moderner
Drohnendetektions- und -abwehrsysteme. "Sicherheit in der Luft beginnt am Boden.
Mit dieser Gesetzesanpassung agiert die Bundesregierung auf der Grundlage klarer
Zuständigkeiten, stellt schnelle Entscheidungswege sicher und beschafft
modernste Technik. Das begrüßen die Flughäfen und unterstützen die Bundespolizei
bei der standortspezifischen Installation tatkräftig", so Beisel weiter.
"Klimakleber" auf Rollfeldern: Strafbarkeitslücke wird geschlossen
Mit der Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche
unbefugte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens reagiert der Gesetzgeber
auf wiederholte Blockadeaktionen auf Rollfeldern und Start- und Landebahnen.
Bislang waren solche Aktionen häufig lediglich bußgeldbewehrt. Künftig drohen
Freiheitsstrafen, wenn durch das Eindringen die Sicherheit des zivilen
Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Auch der Versuch wird strafbar sein. "Das
Festkleben auf Rollfeldern oder das Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche
ist keine Bagatelle, sondern ein erheblicher Eingriff in die
Luftverkehrssicherheit. Wer den Luftverkehr als Bühne für Protestaktionen
missbraucht, gefährdet Menschen und verursacht massive wirtschaftliche Schäden.
Es ist richtig, dass der Gesetzgeber hier nun klare strafrechtliche Grenzen
zieht", betont Beisel. Die Neuregelung schafft aus Sicht der Flughäfen
Rechtssicherheit und entfaltet eine notwendige abschreckende Wirkung gegenüber
potenziellen Störern.
Klare staatliche Gesamtverantwortung
Die ADV unterstreicht, dass sowohl die Drohnenabwehr als auch die Gewährleistung
der Luftsicherheit im Bereich der Luftseite staatliche Kernaufgaben sind. Die
Flughäfen entwickeln ihre Schutzmaßnahmen kontinuierlich weiter und arbeiten eng
mit Polizei und Sicherheitsbehörden zusammen. "Der Bundestag setzt heute ein
wichtiges Signal für die Stärkung der Resilienz wichtiger
Verkehrsinfrastrukturen. Jetzt kommt es auf eine konsequente Umsetzung an - mit
klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und einer eindeutigen staatlichen
Gesamtverantwortung. Die Verantwortung für Detektion und Abwehr liegt beim Staat
- einschließlich der Finanzierung", so Beisel abschließend.
Pressekontakt:
Isabelle B. Polders
Leiterin Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
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OTS: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
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