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Berlin (ots) - Das zuständige Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen
Beschluss festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative
für Deutschland bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz
nicht als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einordnen, beobachten oder
öffentlich so bezeichnen darf. Hierzu erklären die AfD-Bundessprecher Tino
Chrupalla und Alice Weidel:
"Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie. Es zeigt, dass unsere juristischen Anstrengungen begründet waren und
das Gericht unseren Ansichten und Bewertungen gefolgt ist. In der
Gesamtbetrachtung sind die beständig erhobenen Vorwürfe, die Alternative für
Deutschland sei gesichert rechtsextrem, damit widerlegt."
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