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Berlin (ots) - Die Einigung zwischen Bund und Ländern über letzte Änderungen am
Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) kommentiert die Vorstandsvorsitzende
des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer ersten Reaktion:
"Die ursprünglich recht konsequenten Qualitätsvorgaben des KHVVG sind inzwischen
löchrig wie ein Schweizer Käse. So können laut dem aktuellen Kompromiss künftig
Leistungsgruppen bis zu sechs Jahre lang auch an Krankenhäuser zugewiesen
werden, die die damit verbundenen Qualitätskriterien gar nicht erfüllen.
Trotzdem ist dieser Kompromiss für uns akzeptabel, weil die Krankenkassen in
diese Entscheidungen eingebunden werden müssen. Und die Einigung ist wichtig,
weil damit der Vermittlungsausschuss abgewendet werden konnte und es nun endlich
Planungssicherheit für alle Beteiligten gibt. Damit hat die Regierungskoalition
die notwendige Handlungsfähigkeit bewiesen. Die beteiligten Akteure müssen jetzt
gemeinsam vor Ort daran arbeiten, dass die neu geschaffenen Ausnahmen nicht dazu
führen, das zentrale Reformziel der qualitätsorientierten Konzentration der
Krankenhaus-Landschaft zu torpedieren. Denn die Leistungsgruppen sind ja kein
Selbstzweck, sondern sollen letztlich der Behandlungsqualität und damit der
Patientensicherheit dienen. Die AOK wird die Ergebnisqualität der Kliniken mit
Ausnahmetatbeständen intensiv beobachten und die Ergebnisse öffentlich machen,
um Versicherten und einweisenden Ärztinnen und Ärzten eine qualitätsbasierte
Klinikwahl zu ermöglichen.
Positiv sehen wir den Änderungsantrag zum Thema Pflegebudget. Hier wird endlich
klargestellt, dass Tätigkeiten, die nichts mit der unmittelbaren Pflege am
Patienten zu tun haben, nicht mehr länger über das Pflegebudget finanziert
werden dürfen. Damit wird das grundsätzliche Problem des
Selbstkostendeckungsprinzips allerdings nicht gelöst. Die jüngste Analyse des
Wissenschaftlichen Instituts der AOK hat gezeigt, dass die Möglichkeit zum
"Durchreichen" der Pflegepersonalkosten der Kliniken an die gesetzlichen
Krankenkassen die Beitragssätze der Versicherten nach oben treibt und zu
zahlreichen unerwünschten Nebeneffekten führt. Die aktuellen Forderungen der
Kliniken haben mit 11 Prozent Steigerung einen neuen Höchststand erreicht. Das
kann nicht so bleiben. Wir brauchen sofort eine wirksame Begrenzung der
Pflegepersonalkosten im Krankenhaus durch eine Obergrenze. Perspektivisch muss
das Pflegebudget durch neue Regelungen zur Finanzierung der Pflegepersonalkosten
abgelöst werden.
Nach wie vor ungelöst bleibt das Problem der sinnvollen Ausgestaltung der
Vorhaltefinanzierung: Damit die Reform am Ende wirklich Früchte trägt, muss
zeitnah die Entwicklung eines wissenschaftlichen Bedarfsbemessungsinstrumentes
beauftragt werden. Nur so kann es künftig eine Krankenhausplanung und
-finanzierung geben, die tatsächlich am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet ist.
Das sehen auch die Länder so. Die aktuell im Gesetz stehenden Regelungen haben
außerhalb des Bundesgesundheitsministeriums keine Befürworter.
Der größte Pluspunkt des KHAG bleibt die Klarstellung, dass die
Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhauslandschaft als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln und nicht - wie ursprünglich
geplant - aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber bezahlt werden
sollen."
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