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Frankfurt am Main (ots) -
- Signalzinssatz ab 1% für befristete Förderung des "Effizienzhaus 55"-Standards
- Deutliche Zinssenkung auch in weiteren Förderstufen des Klimafreundlichen
Neubaus
- Zuschüsse für Kommunen steigen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW
verbessern die Konditionen für die Neubauförderung im Programm
"Klimafreundlicher Neubau" deutlich. Der Kreditzins für die im Rahmen dieses
Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des "Effizienzhaus
55"-Standards sinkt auf einen Signalzinssatz von ab 1% eff. p.a. (bei zehn
Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung): Private und gewerbliche Investoren
können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen ab Montag, 2. März
2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW
beantragen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass
die Bauprojekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit dem
Start Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde bereits der Neubau von rund 17.000
neuen Wohneinheiten gefördert.
Eine Zinssenkung zum 2. März 2026 gibt es auch bei der Förderung des
"Effizienzhauses 40" im Rahmen des Programms "Klimafreundlicher Neubau" (0,6%
eff. p.a. bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Die
Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt.
Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: "In
Deutschland besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Gemeinsam
mit dem Bauministerium setzen wir einen weiteren, wichtigen Impuls für eine
Beschleunigung im Wohnungsbau: Wir senken die Zinsen für klimafreundliches Bauen
deutlich und sorgen so dafür, dass sich Wohnungsneubau finanziell besser
rechnet. Die im Dezember befristet wiederaufgenommene Förderung des
Effizienzhauses 55 gibt es zu einem Signalzins ab 1%. Höhere energetische
Standards im Neubau werden mit noch niedrigeren Zinsen unterstützt. Von der
Förderung profitieren Investoren, Mieter und die Gesellschaft - durch günstigere
Kreditkosten, dauerhaft geringere Wohnnebenkosten, mehr bezahlbaren Wohnraum und
positive Effekte für das Klima."
Auch für kommunale Gebietskörperschaften gibt es ab Montag, 2. März 2026,
bessere Förderkonditionen für klimafreundliche Neubauvorhaben: Die Höhe der
Zuschüsse wird angehoben.
Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden
förderfähig.
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW
zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein
Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen sind
abrufbar unter http://www.kfw.de/297 sowiewww.kfw.de/498
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Christine Volk,
Tel. +49 69 7431 3867
E-Mail: mailto:christine.volk@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de
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OTS: KfW
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