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Berlin (ots) - Mehr als 1100 Seiten hat der Verfassungsschutz im vergangenen
Jahr zusammengeschrieben, um die AfD zu einer "gesichert rechtsextremistischen
Bestrebung" zu erklären. Das ist die höchste Stufe im System des
Inlandsgeheimdienstes und gleichbedeutend mit der Einstufung als
verfassungsfeindlich. Jetzt feiert die AfD - das Verwaltungsgericht Köln hält
diese Einstufung nämlich noch nicht für gegeben. Im Eilverfahren hat sie dem
Verfassungsschutz untersagt, die Bewertung als gesichert rechtsextrem weiter
vorzunehmen. Das Gericht erkennt zwar an, dass es verfassungsfeindliche
Positionen in der AfD gibt, und betont, dass das Hauptverfahren offen ist. Alle,
die auf ein zügiges AfD-Verbotsverfahren gehofft hatten, sollten ihre Träume
aber endgültig begraben. Der Weg durch die Instanzen wird lang, und es wirkt
nicht so, als sei Innenminister Dobrindt (CSU) besonders motiviert, ihn zu einem
erfolgreichen Ende zu bringen.
Eine zu große Motivation wird man Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD)
unterstellen müssen. Die Bekanntgabe der Hochstufung erfolgte am 2. Mai 2025,
Faeser war nur noch ein paar Tage geschäftsführend im Amt. Wie die "Süddeutsche
Zeitung" recherchierte, wies die Innenministerin den Verfassungsschutz faktisch
zur Bekanntgabe der Hochstufung an.
Beim 1100 Seiten dicken Gutachten wurde deshalb auf eine eigentlich vorgesehene
fachliche Überprüfung verzichtet. Das ist dem Gutachten anzumerken. Manche
Belege wirken nicht überzeugend, anderes langatmig. Außerdem verzichtet der
Verfassungsschutz darauf, geheimdienstliche Erkenntnisse in das Gutachten
einfließen zu lassen. Darauf weist das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung
auch hin. Aus dem Gutachten, das es vom Verfassungsschutz bekommen hat, könne
das Gericht jedenfalls nicht erkennen, dass verfassungsfeindliche Positionen die
AfD prägen und bestimmen.
Ähnliches passierte dem Innenministerium unter Nancy Faeser übrigens auch beim
Verbot des extrem rechten "Compact"-Magazins. Das Bundesverwaltungsgericht
entschied später, dass aus der Verbotsverfügung nicht hervorgehe, dass
verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin den Ton angeben.
Sollte den Verfassungsschutz nicht alsbald der Ehrgeiz packen, stringent
darzulegen, wie faschistische Netzwerke, unterstützt von ausländischen
Geheimdiensten, versuchen, mit der AfD den Systembruch zu erreichen, dürfte der
staatliche Verbotsantifaschismus in einer Sackgasse stecken.
Für Antifaschist*innen sollte das heißen, sich von Appellen an den Staat zu
verabschieden. Ein AfD-Verbotsverfahren wird in absehbarer Zeit nicht kommen,
und seine Aussichten dürften auch nicht allzu groß sein, wenn dieser
Verfassungsschutz das Material für ein Verbot zusammenstellt. Statt also auf ein
Verbot zu warten, gilt es, solidarische Netzwerke gegen rechts aufzubauen.
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