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Halle (ots) - Wer in Sachsen-Anhalt Volljurist werden will, muss sich ab sofort
schriftlich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen. Die Neuerung gilt erstmals
für Bewerber, die ihr Referendariat am 1. März beginnen. Das berichtet die in
Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagausgabe) unter Berufung auf das
Landesjustizministerin. Ressortchefin Franziska Weidinger (CDU) sagte, es gehe
darum, den Rechtsstaat gegen Angriffe zu schützen.
Die geforderte Erklärung umfasst zwei Sätze: "Die Grundwerte der Bundesrepublik
Deutschland sowie der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ziehe ich nicht in
Zweifel und ich bin nicht darauf bedacht, die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. Mithin verfolge ich
selbst keine verfassungsfeindlichen Ziele oder unterstütze diese aktiv."
Justizministerin Weidinger will verhindern, dass Gerichte und Behörden
Extremisten ausbilden. "Die gesamte Justiz, von unseren Nachwuchsjuristinnen und
Nachwuchsjuristen im Vorbereitungsdienst bis hin zu den erfahrensten
Richterinnen und Richtern, muss vor verfassungsfeindlichen Einflüssen jeder Art
geschützt werden", sagte sie. "Wer in der Justiz Verantwortung trägt, Recht
spricht und an der Fortentwicklung des Rechts mitwirkt, muss fest auf dem Boden
der Verfassung stehen - ohne Wenn und Aber."
Unterstützung kommt auch aus der linken Opposition. "Dass die Landesregierung
sensibel ist, wenn es um die Verteidigung des Rechtsstaats geht, halten wir für
richtig", sagt Linken-Fraktionschefin Eva von Angern. Allerdings müssten die
Behörden auch weiterhin wachsam bleiben - schließlich könne man keinem Bewerber
in den Kopf sehen.
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OTS: Mitteldeutsche Zeitung
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