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Berlin (ots) - Ein Mieter bewohnte eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mit
Genehmigung der Eigentümerin nahm er seinen Neffen bei sich auf. Aber wie sich
nach einiger Zeit herausstellte, war der eigentliche Mieter nach einiger Zeit
komplett aus der Wohnung ausgezogen und hatte sie dem Neffen zur alleinigen
Nutzung überlassen. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bestätigte das. Doch
dieses Verhalten war nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS
nicht rechtmäßig. Die Eigentümerin habe ein schützenswertes Interesse daran,
dass ihr nicht auf diese Weise ein neuer Vertragspartner aufgedrängt werde, hieß
es im Urteil. Daran ändere auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen beiden
Männern nichts.
(Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 33093 C 422/24)
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