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Berlin (ots) -
- Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu sogenannten roten Gebieten in
Bayern: Auch Niedersachsen setzt Vollzug strengerer Düngeregeln in stark
nitratbelasteten Gebieten aus
- DUH fordert per Eilantrag von zuständiger Behörde die Wiederaufnahme des
Vollzugs strengerer Düngeregeln in roten Gebieten
- DUH drängt auf Einhaltung der Maßnahmen, um Trinkwasser zu schützen und
erneutes Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Oktober 2025 zur Ausweisung
sogenannter roter Gebiete in Bayern haben mehrere Bundesländer den Vollzug
strengerer Düngeregeln in besonders nitratbelasteten Gebieten ausgesetzt. Für
die Wiederaufnahme entsprechender Regelungen in Niedersachsen hat die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg
eingereicht. In roten Gebieten, in denen die Nitratkonzentration im Grundwasser
besonders hoch ist, müssen Agrarbetriebe gemäß Düngeverordnung strengere
Bewirtschaftungsauflagen erfüllen. Landwirte in Bayern hatten hiergegen geklagt,
weil sie die bisherigen Regeln zur Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete in der
Düngeverordnung für zu ungenau hielten.
Die DUH will mit dem Eilantrag sicherstellen, dass das Grundwasser insbesondere
in Gebieten, in denen es sich bereits in einem schlechten chemischen Zustand
befindet, zum Start der aktuellen Düngesaison nicht noch weiter durch übermäßige
Düngung belastet wird. In ausgewiesenen roten Gebieten muss unter anderem die
Stickstoffdüngung 20 Prozent unter dem ermittelten Bedarf der jeweiligen
Anbaukultur liegen. Zudem gelten verlängerte Sperrfristen für die Düngung von
Acker- und Grünland im Winterhalbjahr und besondere Vorgaben für den Anbau von
Zwischenfrüchten.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Niedersachsen ist
eine Hochburg der industriellen Tierhaltung und in entsprechend schlechtem
Zustand ist das Grundwasser in manchen Landkreisen. Der Grenzwert von 50
Milligramm Nitrat pro Liter wird dort teilweise um das Drei- oder Vierfache
überschritten. Pünktlich zum Beginn der Düngesaison die Düngeregeln in genau
diesen Gebieten aufzuweichen, wie es das niedersächsische
Landwirtschaftsministerium getan hat, ist verantwortungslos. Nur mit angemessen
strengen Vorgaben für die Gülleausbringung können Verbraucherinnen und
Verbraucher vor steigenden Trinkwasserpreisen und gesundheitlichen Risiken durch
Nitrat geschützt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat trotz
mehrfacher Aufforderung durch die Bundesländer bislang weder eine
Übergangsregelung geschaffen noch einen Zeitplan für die Überarbeitung der
Düngeverordnung vorgelegt, über die die Ausweisung der roten Gebiete geregelt
wird. Mit unserem Eilantrag wollen wir verhindern, dass sich ein Flickenteppich
an Regelungen bildet, der zudem noch auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU
hinausläuft."
Hintergrund:
Aus Sicht der DUH hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur in Bayern
direkte Wirkung und kann nicht ohne weiteres von anderen Bundesländern
übernommen werden. Selbst wenn durch das Urteil eine Regelungslücke entstanden
wäre, würde dies keine Aussetzung der strengeren Düngeauflagen in
nitratbelasteten Gebieten erlauben. Denn die roten Gebiete sind zentraler
Bestandteil der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und der
EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs von
2018 zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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