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Frankfurt am Main (ots) -
- Ohne Beratung wird die Mehrheit der Bevölkerung nicht erreicht
- Sicherheitsbedürfnis der Deutschen sollte nicht ignoriert werden
- Biometrie-Bausteine werden von vielen gewünscht
Mit dem kommenden Altersvorsorgereformgesetz soll die staatlich geförderte
private Altersvorsorge neu geordnet werden. Mehr Produktvielfalt, eine neue
Förderlogik und ein "Standardprodukt" mit niedrigen Kosten und Online-Abschluss
- das sind die wichtigsten Eckpunkte. Eine aktuelle repräsentative
DIVA-Sonderbefragung unter 2.000 Bürgerinnen und Bürgern macht aber deutlich: Es
gibt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Altersvorsorge erfordert Beratung
Die Bundesregierung glaubt, dass mit einem sehr einfachen Produkt die meisten
Deutschen imstande sind, ihre Altersvorsorge eigenständig ohne Beratung zu
regeln. Deshalb sieht das neue Gesetz ein so genanntes Standardprodukt mit eng
definierten Anlageoptionen, niedrigen Kosten, Online-Abschluss und ohne
Zusatzbausteine vor. Die Befragungsergebnisse bestätigen diese Einschätzung
zumindest für die Breite der Bevölkerung nicht. "Gerade Geringverdiener, für die
das Standardprodukt primär gedacht ist, sehen sich mehrheitlich (69,2 Prozent)
nicht in der Lage, die Neuerungen ohne Beratung zu durchschauen. Aber auch von
den Durchschnitts- und Besserverdienenden will sich rund die Hälfte beraten
lassen. Wir stellen uns die Frage, wie die Breite der Bevölkerung erreicht
werden soll, wenn Beratung entgegen dem Bedarf politisch nicht gewünscht und
ihre Bezahlung mit einem Zillmerverbot kaum noch möglich ist", kommentiert Dr.
Helge Lach, Vorsitzender des DUV Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung
(Auftraggeber der Befragung).
Prof. Dr. Oliver Schellenberger, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, ergänzt:
"Aktuell ist geplant, dass jeder Anbieter am Markt ein Standardprodukt anbieten
muss. Es wird also trotz aller Regeln dafür eine erhebliche Produktvielfalt mit
signifikanten Leistungs- und Kostenunterschieden geben. Die Blaupause für das
Problem liefern heute schon die ETFs. Viele haben diese im Depot, ohne so
richtig zu wissen, was sie enthalten, geschweige denn, was die zugrunde
liegenden Titel für Risiken beinhalten. Alles spricht also dafür, auch beim
Standardprodukt Beratung vorzusehen."
Sicherheit vor Rendite
Die wohl maßgebliche Innovation des neuen Gesetzes ist neben einer neuen
Fördersystematik das so genannte Altersvorsorgedepot, also ein staatlich
geförderter Fondssparplan mit Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr).
War bisher in der Altersvorsorge die private Rentenversicherung das Maß der
Dinge, dürften mit dem Altersvorsorgedepot die Karten neu gemischt werden. Dazu
Schellenberger: "Mit 26,7 Prozent gibt weniger als ein Drittel der Befragten an,
dass ihnen Rendite wichtiger ist als eine garantierte lebenslange Rente. Im
Umkehrschluss wollen aber über zwei Drittel letzteres. Auch hier stellt sich
wieder die Frage, ob das Gesetz die richtigen Schwerpunkte setzt. Denn gerade
private Rentenversicherungen sind beratungsintensiv. Wenn aber Beratung nicht
mehr adäquat bezahlt wird, werden im Zweifel private Rentenversicherungen gar
nicht mehr angeboten. Sie sind aber für die meisten das richtige Produkt. Auch
hier führt das Zillmerverbot in die völlig falsche Richtung".
Biometrie wird von vielen gewünscht
Kritisch zu sehen ist vor dem Hintergrund der Befragung auch, dass die
Absicherung der Erwerbsunfähigkeit (Beitragsbefreiung) nicht mehr aus dem
geförderten Beitrag finanziert werden darf. Immerhin sind rund 2 Millionen
Menschen in Deutschland erwerbsgemindert. Das Risiko ist also beachtlich.
Entsprechend würden es auch 43,2 Prozent der Befragten befürworten, dass solche
Einschlüsse weiter einbezogen werden können.
Erfolg der Reform sollte nicht aus Spiel gesetzt werden
Der Gesetzentwurf, dies zeigen die Befragungsergebnisse deutlich, trifft nicht
bei allen der geplanten Regelungen die Wünsche der Mehrheit der Bevölkerung.
Nachbesserungsbedarf scheint angezeigt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser im
gerade begonnenen parlamentarischen Verfahren adressiert wird. "Aus unserer
Sicht, und das bestätigen die Befragungsergebnisse durchaus, gibt es im
Gesetzentwurf doch die eine oder andere Regelung, die eher politisch motiviert
ist und weniger daran, das Gesetz zu einem echten Erfolg zu machen. Und der kann
ja nur in einem möglichst hohen Verbreitungsgrad liegen. Was nutzt es,
gewünschte Produktbausteine nicht mehr zuzulassen, Beratung nicht mehr adäquat
zu bezahlen und die private Rentenversicherung an den Rand zu drängen, wenn die
Mehrheit der Menschen genau das will oder braucht?", so Lach abschließend.
Bleibt zu hoffen, dass die Politik die Ergebnisse der Bürgerbefragung zur
Kenntnis nimmt.
Repräsentative Bürgerbefragung (Deutschland) mit 2.000 Befragten, durchgeführt
als DIVA-Sonderbefragung mit INSA-CONSULERE zur pAV-Reform im Auftrag des DUV
Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung e. V.; Feldzeit: Februar 2026.
Ausgewiesene Teilstichproben je Frage. Alle Ergebnisse sind auf der Website des
DIVA (https://diva.de/umfragen) zu finden.
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(https://www.linkedin.com/company/diva2019/about/)
DIVA - Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung
Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in
Frankfurt am Main ist ein An-Institut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW)
und versteht sich als Meinungsforschungsinstitut für finanzielle
Verbraucherfragen. Es wird von vier namhaften Vermittlerverbänden getragen: dem
Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, VOTUM, dem Bundesverband Deutscher
Vermögensberater (BDV) und dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte VGA.
Die Wissenschaftliche Leitung liegt seit 1.1.2026 bei FHDW-Professor Prof. Dr.
Oliver Schellenberger.
Deutscher Geldanlage-Index des DIVA (DIVAX-GA); Deutscher Altersvorsorge-Index
(DIVAX-AV)
Im Rahmen seines Forschungsspektrums veröffentlicht das DIVA jeweils zweimal
jährlich den Deutschen Geldanlage-Index (DIVAX-GA) und den Deutschen
Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV), die das Meinungsklima der Menschen in
Deutschland zu diesen Finanzfragen messen. Sie werden ergänzt durch
Sonderbefragungen zu Themen der Vermögensbildung und Alterssicherung, häufig mit
Unternehmenspartnern. Veröffentlichungen des DIVA und weitere Informationen
unter http://www.diva.de .
FHDW - Fachhochschule der Wirtschaft
Die private Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) wurde 1993 gegründet. Sie
bietet an fünf Campussen duale und berufsbegleitende Bachelor- und
Master-Studiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaft und
Wirtschaftsinformatik an. Neben der engen Verzahnung von Theorie und Praxis
durch die Kooperation mit rund 800 Unternehmen bietet die FHDW kleine
Studiengruppen, intensive Betreuung, effiziente Studienorganisation und
attraktive Karrieremöglichkeiten. Im Sommersemester 2025 sind über 2.000
Studierende eingeschrieben. Sie werden von 40 Professoren und zahlreichen
Lehrbeauftragten betreut. Seit ihrer Gründung hatte die FHDW knapp 11.000
Absolventinnen und Absolventen. Weitere Informationen unter http://www.fhdw.de .
Pressekontakt:
Prof. Dr. Oliver Schellenberger, Wissenschaftlicher Direktor
Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung
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Tel. 069 2562 6998-0
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/142461/6227717
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