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Berlin (ots) - Anlässlich des zweiten Fachgesprächs des
Bundesgesundheitsministeriums zur Ausgestaltung eines Primärversorgungssystems
äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola
Reimann, wie folgt:
"Es ist gut, dass bereits breite Einigkeit über die Einführung eines allgemein
verbindlichen Primärversorgungssystems zur Lösung der drängenden Probleme in der
ambulanten Versorgung besteht. Auch die heute vorgelegten Vorschläge aus
Nordrhein-Westfalen adressieren die wesentlichen Eckpunkte für die anstehende
Reform und weisen in die richtige Richtung.
Die hausärztliche Versorgung muss zu einer teambasierten interprofessionellen
Primärversorgung weiterentwickelt werden. Die aktuelle Studie der Bertelsmann
Stiftung zeigt eindrucksvoll das Potenzial auf, das durch eine bessere
Arbeitsteilung zwischen Hausärztinnen und Hausärzten und anderen
Gesundheitsberufen, auch sehr kurzfristig, erschlossen werden kann. Mit dem
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sind
überdies die Möglichkeiten der Einbindung von Pflegefachpersonen deutlich
verbessert worden. Wir dürfen diese Chancen nicht ungenutzt lassen, wenn wir die
flächendeckende Versorgung weiter absichern wollen.
Vor diesem Hintergrund wird die Primärversorgung nicht, wie oft behauptet, zum
neuen Nadelöhr beim Zugang in die Versorgung, sondern im Gegenteil, sie wird zur
primären, verlässlichen und kompetenten Anlaufstelle für die Anliegen, und
Bedarfe der Patientinnen und Patienten werden weiterentwickelt. Ihr
Versorgungsauftrag muss verbindlich formuliert werden und dann perspektivisch
die Grundlage der Bedarfsplanung und Zulassung werden.
Ergänzt wird die Primärversorgung durch eine strukturierte, vorgeschaltete
Ersteinschätzung, insbesondere auch für diejenigen, die in Akut- oder Notfällen
die richtige Versorgungsebene suchen bzw. noch keinen Kontakt mit der
Primärversorgungsebene hatten. Notfallreform und Primärversorgungsreform müssen
hier Hand in Hand gehen.
Ein verbindlicher Aufbau der Primärversorgung kann nur in der Regelversorgung
gelingen. Die bisher bestehende Verpflichtung der Krankenkassen, Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zu schließen, muss beendet werden.
Der Direktzugang zu den Fachärzten wird damit zur Ausnahme. In der
Primärversorgung können sich die gesetzlich Versicherten aber darauf verlassen,
dass sie nach ihrem Bedarf und ihrer Dringlichkeit Zugang zur fachärztlichen
Versorgung erhalten, ohne lange Wartezeiten und ohne Diskriminierung gegenüber
Privatversicherten.
Diese Arbeitsteilung hat sich in vielen Ländern mit einer Primärversorgung
bewährt. Wir appellieren daher an die Verantwortlichen in Politik und
Selbstverwaltung, dieses einfache Prinzip auch in Deutschland zu übernehmen. Der
Zugang zur fachärztlichen Versorgung sollte grundsätzlich unter
Überweisungsvorbehalt stehen - mit Ausnahmen für Kinder- und Jugendarztpraxen,
Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie für die Inanspruchnahme von
Vorsorgeuntersuchungen. Für chronisch Erkrankte sind praktikable Lösungen wie
Dauerüberweisung vorzusehen.
Nur dann entsteht Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Eine
darüberhinausgehende Diskussion über lange und komplizierte Ausnahmelisten führt
nicht zum Ziel. Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung, vor allem mit den
steigenden Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung, ist eines der
vordringlichen Versorgungsprobleme und wird dadurch nicht gelöst."
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