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Düsseldorf (ots) - Zu jung für Social Media, aber WhatsApp ist okay. So denken
viele Eltern, wenn Kinder ihr erstes Smartphone bekommen. Was einige dabei gar
nicht wissen: Ihr Kind ist womöglich längst Influencer - und zwar auf WhatsApp.
Denn seit der Einführung der "Kanal-Funktion" 2023 lässt sich der beliebte
Messenger als Social-Media-Plattform nutzen.
Die Landesanstalt für Medien NRW hat jetzt den Umgang von Kindern und
Jugendlichen mit WhatsApp-Kanälen in den Blick genommen. Dafür hat sie in einer
Studie 100 von Minderjährigen betriebene Kanäle inhaltlich untersucht und
Nutzende zwischen 12 und 18 Jahren befragt. Das zentrale Ergebnis dieser
qualitativ angelegten Erhebung zeigt: Insbesondere Kinder ohne Zugang zu
Sozialen Netzwerken betreiben aktiv WhatsApp-Kanäle, in aller Regel ohne das
Wissen ihrer Eltern. Viele unterschätzen oder ignorieren dabei die Risiken und
die Menge an persönlichen Informationen, die sie über sich preisgeben - oft vor
Hunderten oder Tausenden von Fremden.
WhatsApp - Zwischen Messenger und Social Media
Die Interaktionsmöglichkeiten mit Kanal-Admins in WhatsApp-Kanälen beschränken
sich auf Emoji-Reaktionen und Abstimmungen. Jugendschutz-Einstellungen oder eine
Begrenzung der Kanalreichweite bietet die App nicht. Jeder WhatsApp-Nutzer kann
einen Kanal erstellen, der weltweit öffentlich auffindbar ist. Anders als
klassische Chatgruppen sind Kanäle nur einseitig von Admins bespielbar. Um
dennoch Austausch zu ermöglichen, laden Admins ihre Followerinnen und Follower
häufig per Link in Chatgruppen ein. So lassen sich mit wenigen Klicks zentrale
Interaktionsmöglichkeiten Sozialer Netzwerke nachbilden.
Hunderte Fans und unkalkulierbare Risiken
Die Studienergebnisse legen zudem nahe, dass nicht nur Gleichaltrige, sondern
auch zahlreiche Erwachsene den minderjährigen WhatsApp-Influencerinnen und
-Influencern folgen. Da Kinder etwa beim Anlegen von Chatgruppen zwangsläufig
ihre Telefonnummer veröffentlichen, setzen sie sich so unbewusst einer
erheblichen Gefahr von Cybergrooming aus. Hinzu kommt, dass die veröffentlichten
Inhalte häufig Rückschlüsse auf Wohnorte oder regelmäßige Aufenthaltsorte der
Kinder zulassen, was auch zu ungewollter Kontaktaufnahme im "realen Leben"
führen kann.
Inhaltlich zeigt sich unter den Kanälen eine große Bandbreite an Content: von
Online-Tagebüchern über Lifestyle-Kanäle und Tanzvideos bis hin zu Hobby-Content
oder Tipps zu Themen wie Liebe und Beziehung. Posts wie "Heute zeige ich euch
meinen neuen Pyjama" sind dabei keine Seltenheit, sondern alltägliche Einblicke
ins Kinderzimmer, die zu öffentlichem Content werden.
Dr. Tobias Schmid , Direktor der Landesanstalt für Medien NRW: "WhatsApp ist ein
sehr gutes Beispiel dafür, wie schnell sich die Online-Welt wandelt und wie
schwer es für Eltern ist, die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kinder im Blick zu
behalten. Umso wichtiger ist es, dass am Ende immer dieselben wichtigen
Sicherheitsregeln gelten, die wir dem Grunde nach auch vom analogen Schulweg
kennen: Sprich nicht mit fremden Erwachsenen, teile keine persönlichen
Informationen und sage deinen Eltern immer, mit wem du dich triffst. Wenn Kinder
das verinnerlichen, ist schon viel gewonnen. Und gleichzeitig gilt: WhatsApp ist
faktisch nicht mehr nur ein Messengerdienst, und das bedeutet, dass auch das
Unternehmen verstärkt in der Pflicht ist, für die Sicherheit von Kindern und
Jugendlichen zu sorgen. Wer sich dem systematisch verweigert, wird irgendwann
auch ein Fall für Medienaufsicht und Regulierung."
Kinder brauchen Vertrauen und klare Regeln
In seinen Nutzungsbedingungen gibt WhatsApp ein Mindestalter von 13 Jahren vor.
Eltern sollten mit ihren Kindern über die Kanal-Funktion sprechen, bevor diese
beginnen, WhatsApp zu nutzen. Außerdem sollten sie klare Regeln festlegen,
welche Inhalte gepostet werden dürfen und welche besser privat bleiben. Aus
Sicherheitsgründen sollten Informationen wie zum Beispiel Hinweise auf den
Wohnort, regelmäßige Aufenthaltsorte oder die Identität der Kinder grundsätzlich
nicht geteilt werden.
Wer Cybergrooming melden und zur Anzeige bringen möchte, kann dies unkompliziert
bei der Landesanstalt für Medien NRW unter
https://www.medienanstalt-nrw.de/beschwerde tun.
Für Eltern, die sich über die Nutzung von WhatsApp als Social-Media-Plattform
durch jüngere Kinder informieren möchten, bietet die Landesanstalt für Medien
NRW am 17. März 2026 um 19:00 Uhr einen digitalen Elternabend zu diesem Thema
an. Unter diesem Link können sich interessierte Personen anmelden:
https://www.medienanstalt-nrw.de/kinderzimmer-whatsapp-kanal .
Den Ergebnisbericht der Studie können Sie hier nachlesen (https://www.medienanst
alt-nrw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2026/2026/maerz/whatsapp
-studie-2026) .
Pressekontakt:
Christopher Schmidt
Telefon: 0211 - 77 00 7 - 555
E-Mail: mailto:presse@medienanstalt-nrw.de
Internet: http://www.medienanstalt-nrw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/63026/6228536
OTS: Landesanstalt für Medien NRW
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