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Berlin (ots) -
- Angesichts von jährlich 57.000 Todesfällen durch Feinstaub und 23.000
Todesfällen durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid startet die DUH eine
bis ins Jahr 2030 reichende Schwerpunkt-Aktion, um Bundesländer, Kommunen und
Industrie zur Einhaltung der neuen, verschärften Luftqualitätswerte zu bewegen
- Maßnahmenpaket der DUH umfasst die Aufdeckung weiterer Hotspots der
Luftbelastung, den Stopp von Betrugs-Austauschkatalysatoren, obligatorische
Abgasreinigung oder Stilllegung aller Holzöfen ohne Filter und die notfalls
gerichtliche Durchsetzung wirksamer kommunaler Luftqualitätsfahrpläne
- DUH verspricht sich Rückenwind aus der gewonnenen und nur noch zur
Revisionsbestätigung vor dem Bundesverwaltungsgericht liegenden Klage gegen
die Bundesregierung auf ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm
Nachdem der jüngste Luftqualitäts-Jahresbericht des Umweltbundesamtes einen
Wiederanstieg der Luftbelastung zeigt und weiterhin 57.000 Todesfälle jedes Jahr
durch Feinstaub und 23.000 Todesfälle durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
(NO2) zu verzeichnen sind, startet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die
bundesweite Schwerpunkt-Aktion "Saubere Luft 2030". Ziel ist die sichere und
flächendeckende Einhaltung der ab 2030 europaweit verbindlichen Grenzwerte für
Luftschadstoffe wie Feinstaub und NO2 und darüber hinaus die schnellstmögliche
Erreichung der deutlich strengeren Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation
WHO für wirksamen Gesundheitsschutz. Dafür müssen bereits ab dem Jahr 2026
Luftreinhaltefahrpläne erstellt werden, die alle notwendigen Maßnahmen zur
Einhaltung der neuen Grenzwerte enthalten müssen.
Mit der neuen Luftreinhaltungs-Schwerpunkt-Aktion "Saubere Luft 2030" knüpft die
DUH an ihre früheren Aktionen zur Durchsetzung schwefelfreier Kraftstoffe,
später des Dieselpartikelfilters, von über 70 Umweltzonen gegen Feinstaub und
schließlich zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts in den 40 höchstbelasteten Städten
in Deutschland an. Unterstützt von einer breiten Allianz aus Gesundheits-,
Ärzte-, Umwelt- und Verbraucherinstitutionen wird die DUH über die
Hauptverursacher der Luftverschmutzung aufklären, Möglichkeiten zur Verbesserung
der Luftqualität auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen aufzeigen
und notfalls auch auf dem Klageweg die notwendigen Maßnahmen für eine wirklich
Saubere Luft durchsetzen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wie lange würde es dauern,
einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen, an dem täglich drei vollbesetzte
Reisebusse verunglücken? Beim Thema Saubere Luft versagen Bund, Länder und
Kommunen und beugen sich dem Druck von Industrie, Auto- und Ölkonzernen. Nachdem
die 2010 in Kraft getretenen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid erst
mit 14-jähriger Verspätung und nach unseren umfassenden juristischen Verfahren
in 40 verschiedenen Städten eingehalten werden konnten, werden diese endlich
2030 massiv verschärft. Wir werden dieses Mal keine Überschreitung akzeptieren,
sondern bereits vor Inkrafttreten durch unsere Schwerpunkt-Aktion sicherstellen,
dass die Saubere Luft in Deutschland durchgesetzt wird. Mit unserer vor dem
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnenen Luftreinhalte-Klage gegen
die Bundesregierung im Rücken und den endlich verschärften neuen Grenzwerten
werden wir Bund, Länder und Kommunen dazu bringen, die zum Schutz der Gesundheit
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen."
Über die Prüfung der Voraussetzung für erste Klageverfahren hinaus wird die DUH
in den Städten Druck auf die kommunalen sowie privatwirtschaftlichen Entscheider
ausüben. Durch eigene Schadstoffmessungen mit dem Emissions-Kontroll-Institut
der DUH an Fahrzeugen, Maschinen und Holzheizungen, investigative Recherchen und
Fachgesprächen mit den beteiligten Behörden und Marktakteuren soll
sichergestellt werden, dass zum 1. Januar 2030 die verschärften
Luftqualitätswerte flächendeckend in Deutschland sicher eingehalten werden. Dazu
sind die folgenden Aktivitäten geplant:
1. Aufdeckung weiterer Hotspots der Luftbelastung durch über 400 punktuelle
NO2-Messungen und Ganzjahresmessungen an 46 Orten
2. Stopp der Luftbelastung mit Feinstaub und krebserregendem Ruß durch Holzöfen
ohne Filter
3. Stopp des Betrugs mit Fake-Austauschkatalysatoren und Durchsetzung von
Blauem Engel Katalysatoren als Mindeststandard
4. Enttarnen von in vielen Betriebszuständen nicht funktionierender
Abgasreinigung bei Müll- und Entsorgungsfahrzeugen durch Abgasmessungen des
Emissions-Kontroll-Instituts der DUH
5. Elektrifizierung der kommunalen ÖPNV-Busflotten
6. Durchsetzung der obligatorische Partikel- wie NO2-Abgasreinigung bei allen
in den Kommunen zum Einsatz gelangenden Baumaschinen und Baufahrzeugen
7. Stilllegung beziehungsweise Nachrüstung aller circa 8 Millionen
Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen durch die von der DUH
gewonnenen Klagen gegen Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen
8. Investigative Kontrolle der Qualität von Abgasuntersuchungen und
Durchsetzung verschärfter AU-Regeln
9. Durchsetzung der Nachrüstung ungefilterter Benzin-Fahrzeuge mit einem
Partikelfilter
10. Durchsetzung wirksamer kommunaler Luftqualitätsfahrpläne mit Maßnahmen zur
Förderung von Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr sowie einer kommunalen
Regelgeschwindigkeit von 30 km/h
Die DUH wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Maßnahmen für die Saubere
Luft durchzusetzen. Dazu zählt auch die beim Bundesverwaltungsgericht anhängige
Klage der DUH gegen die Bundesregierung zur Nachbesserung ihres
Luftreinhalteprogramms, die noch im Jahr 2026 entschieden wird. Zudem wird die
DUH ein Bündnis "Saubere Luft 2030" mit Akteuren aus dem Gesundheitsbereich,
Gewerkschaften, Sportverbänden, weiteren Umweltverbänden und der Wissenschaft
bilden.
Dazu Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung: " Ab diesem Jahr müssen
die Städte und Länder an neuen Luftreinhaltefahrplänen arbeiten, mit dem Ziel
die neuen Grenzwerte bis 2030 einzuhalten. Die deutsche Bundesregierung hat sich
damit gerühmt, die Möglichkeit für Fristverlängerungen in die Europäische
Luftreinhalterichtlinie hineinverhandelt zu haben. Damit Fristverlängerungen
gewährt werden, muss die Grenzwerteinhaltung unmöglich sein, obwohl alle
'effektiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung berücksichtigt
werden'. Ohne die Umsetzung der von uns eingeforderten Maßnahmen wird demnach
keine Fristverlängerung möglich sein. Mit unserer Schwerpunkt-Aktion und der
Vorbereitung aller notwendigen Klageverfahren werden wir sicherstellen, dass die
flächendeckende Einhaltung der neuen Grenzwerte spätestens 2030 gelingt."
Hintergrund:
Ab 2030 schreibt die EU strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor. So werden
unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20
Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell
25 auf 10 µg/m³ im Jahresmittel sinken. Nach Angaben des Umweltbundesamtes
werden mit Blick auf NO2 rund 39 Prozent aller Messstationen den Wert von 20
µg/m³ im Jahresmittel und bei Feinstaub PM2,5 circa 18 Prozent den Wert von 10
µg/m³ im Jahresmittel nicht ohne die Umsetzung weiterer Luftreinhaltemaßnahmen
erreichen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Robin Kulpa, Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, mailto:kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6228548
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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