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Berlin (ots) - Änderung des Bundesjagdgesetzes ermöglicht effektives
Wolfsmanagement
Der Bundestag will am morgigen Donnerstag das Bundesjagdgesetz ändern und damit
die Jagd von Wölfen erlauben. Dazu erklären der Sprecher für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Steiniger, sowie
der zuständige Berichterstatter, Hermann Färber:
Steiniger: "Mit dem Gesetz schaffen wir klare Regeln für die Bejagung von
Wölfen. Das ist dringend notwendig, denn mit dem Anwachsen der Wolfspopulation
in den vergangenen Jahren sind immer mehr Weidetiere gerissen worden -
überwiegend Schafe und Ziegen, aber auch Rinder und Pferde. Dadurch entstehen
nicht nur Schäden für Tierhalter. Das Leid der getöteten Weidetiere, die häufig
qualvoll verenden, sorgt für Entsetzen. Die Menschen haben für die
unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes kein Verständnis. Die Koalition nimmt die
Belastungen und Ängste sehr ernst und handelt entschlossen, um die Wolfsbestände
zu regulieren."
Hermann Färber: "Wir geben Jägerinnen und Jägern sowie den Jagdbehörden
praktikable Instrumente für ein effektives Wolfsmanagement an die Hand. Unser
Ziel: Weidetiere müssen besser geschützt werden. Weidetierhaltung ist die
tierwohlfreundlichste Form der Nutztierhaltung und für den Erhalt unserer
artenreichen Kulturlandschaft unverzichtbar. Herdenschutz durch Zäune und
Hütehunde bleibt Teil der Lösung. Wölfe sind eine heimische Tierart und sollen
es auch bleiben. Allerdings ist inzwischen ein günstiger Erhaltungszustand
erreicht. Durch Bestandsregulierung und Problemwolf-Entnahmen wird die Art nicht
gefährdet. Mit dem Gesetz sorgen wir für einen fairen Ausgleich zwischen der
Weidetierhaltung und dem Wolfschutz. So können wir die gesellschaftliche
Akzeptanz für den Artenschutz erhalten und im ländlichen Raum die Konflikte um
den Wolf befrieden."
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, den Wolf ins Jagdrecht
aufzunehmen. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder bei
günstigem Erhaltungszustand revierübergreifende Managementpläne aufstellen, auf
deren Grundlage die Bejagung nach regionalen Erfordernissen vorgenommen wird.
Außerdem ist vorgesehen, dass Problemwölfe unabhängig vom Erhaltungszustand
schnell und unbürokratisch entnommen werden können. Erleichterungen gibt es auch
bei der Bejagung von Wölfen in Weidegebieten, die aufgrund naturräumlicher
Gegebenheiten nicht eingezäunt werden können, zum Beispiel auf Deichen und
Almen. In ihrem Entschließungsantrag betonen die Koalitionsfraktionen, dass dem
präventiven Herdenschutz weiterhin große Bedeutung zukommt und über die
Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) weiter gefördert
werden sollte.
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