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Berlin (ots) -
- Umweltbundesamt veröffentlicht neue Zahlen: Straßenlärm verursacht jährlich so
hohe Kosten wie Bund seit 1978 in Lärmschutz investiert hat
- Bund, Länder und Kommunen nutzen das Instrument der Lärmaktionsplanung nur
unzureichend
- DUH fordert bundesweit verbindliche Grenzwerte, wirksame Lärmaktionspläne und
ausreichend finanzierte Schutzmaßnahmen
Straßenverkehrslärm verursacht in Deutschland jährlich Gesundheitskosten in Höhe
von 5,1 Milliarden Euro. Das zeigen neue Berechnungen des Umweltbundesamtes. Zum
Vergleich: Seit 1978 hat der Bund insgesamt nur etwas mehr als 5 Milliarden Euro
für den Lärmschutz an Straßen ausgegeben - also weniger als die heutigen
jährlichen Folgekosten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert angesichts dieser
dramatischen Zahlen ein grundlegendes Umdenken beim Lärmschutz. Bund, Länder und
Kommunen haben bisher keine wirksame Strategie zur Reduktion von
Straßenverkehrslärm. Es fehlen bundesweit verbindliche Grenzwerte ebenso wie
ausreichende Finanzmittel für konsequente Schutzmaßnahmen. Auch Maßnahmen zur
Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs werden nicht ausreichend
genutzt.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Straßenverkehrslärm macht jedes
Jahr tausende Menschen krank und verursacht Kosten in Milliardenhöhe - dennoch
behandeln Bundesregierung, Länder und Kommunen das Problem weiterhin als
Nebensache. Statt wirksamen Schutz zu gewährleisten, bleibt es bei
unverbindlichen Schwellenwerten und unzureichender Finanzierung. Es braucht
endlich bundesweit einheitliche und verbindliche Grenzwerte, damit
Lärmaktionspläne wirksame Maßnahmen zur Folge haben. In sieben laufenden
Klageverfahren gehen wir bereits juristisch gegen unzureichende Lärmaktionspläne
vor."
Besonders widersprüchlich ist aus Sicht der DUH, dass Elektrofahrzeuge zukünftig
durch eine neue EU-Norm zu Geräuschemissionen genauso viel Motorenlärm erzeugen
dürfen wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Jürgen Resch weiter: " Statt gegenzusteuern und das Potenzial leiser
Elektromobilität konsequent zu nutzen, sollen E-Autos nun künstlich auf
Verbrenner-Niveau gebracht werden - das ist absurd. Für die Verkehrssicherheit
ist zusätzlicher, frei wählbarer Motorenlärm nicht erforderlich. Er dient allein
Marketinginteressen der Hersteller, die ihr markentypisches Motorengeräusch auch
im Elektrozeitalter fortschreiben wollen. Wir fordern die Bundesregierung auf,
dieser Fehlentwicklung einen Riegel vorzuschieben."
Hintergrund:
Lärm ist nach Luftverschmutzung der zweitgrößte Umweltfaktor für
Gesundheitsschäden. Die jährlichen Gesundheitskosten in Höhe von 5,1 Milliarden
Euro umfassen beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte,
kognitive Einschränkungen von Kindern und Depressionen. Dennoch ist die
gesetzliche Regelung zur Minderung von Straßenverkehrslärm unzureichend,
insbesondere, wenn es um den Bestand geht. Je nach Bundesland oder Kommune
gelten für Lärmaktionspläne unterschiedliche "Schwellenwerte" oder
"Auslösewerte" für Lärmbelastung, die die Umsetzung lärmschützender Maßnahmen
anstoßen. Selbst wenn diese überschritten werden, besteht kein gesetzlicher
Anspruch auf konkrete Maßnahmen. Sinnvolle Maßnahmen, beispielsweise die
Instandsetzung maroder Fahrbahnoberflächen in Verbindung mit einer Neuaufteilung
des Straßenraums, scheitern oft an fehlender Finanzierung, kostengünstige
Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen am politischen Willen.
Parallel dazu wird auf EU-Ebene eine Regelung vorangetrieben, die es Herstellern
erlaubt, Elektrofahrzeuge mit künstlich erzeugtem Motorenlärm auszustatten. Nach
aktuellem Stand soll in der Ergänzung 11 (Supplement 11) zur UN-Regelung R51.03
das sogenannte "Exterior Sound Enhancement System" (ESES) - also ein äußeres
Klangverstärkungssystem - etabliert werden, mit dem E-Autos vergleichbare und
vergleichbar laute Geräusche verursachen wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Dies dient allein der Charakterisierung der Fahrzeuge - für Fahrzeugnutzer oder
Passanten gibt es dadurch keinen praktischen Nutzen im Verkehrsgeschehen.
Technische Vorschriften zu Geräuschemissionen werden in Gremien der
EU-Wirtschaftskommission erarbeitet. Umwelt- und Gesundheitsverbände sind dort
zahlenmäßig deutlich in der Minderheit und wurden daher stets überstimmt.
Links:
Studie des Umweltbundesamtes: https://ots.de/14Bk0L
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6229066
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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