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Berlin (ots) - Union und SPD haben die Reform der Grundsicherung für
Arbeitsuchende beschlossen. Nach Darstellung der Bundesregierung soll damit die
Vermittlung in Arbeit gestärkt und die Mitwirkungspflichten von
Leistungsbeziehern erhöht werden. Hintergrund sind unter anderem steigende
Arbeitslosenzahlen sowie eine zunehmende Langzeitarbeitslosigkeit bei
gleichzeitig bestehenden Fachkräfteengpässen.
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René
Springer, teilt dazu mit:
"Union und SPD verkaufen diese Reform als großen Neustart der Grundsicherung. In
Wahrheit handelt es sich um eine kosmetische Korrektur eines gescheiterten
Systems. Das sogenannte Grundsicherungsgeld wird deshalb genauso scheitern wie
das Bürgergeld - auch weil die Bundesregierung eines der Kernprobleme komplett
ausblendet: die massive Einwanderung in unsere Sozialsysteme.
Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag 'Aktivierende Grundsicherung statt
Grundsicherungsgeld' (BT-Drs. 21/3605
(https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103605.pdf) ) einen klaren
Gegenentwurf vorgelegt. Dazu gehören unter anderem eine verpflichtende
Bürgerarbeit nach sechs Monaten Leistungsbezug sowie klare Regeln beim Zugang
zum Sozialstaat. Bürgergeld sollte grundsätzlich deutschen Staatsbürgern
vorbehalten sein; für Ausländer darf ein Anspruch erst nach langjähriger
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entstehen. Zudem fordern wir eine
konsequente Ausrichtung der Jobcenter auf die schnelle Vermittlung in Arbeit
statt auf die dauerhafte Verwaltung von Leistungsbeziehern.
Nur wenn Arbeit wieder im Mittelpunkt steht und Fehlanreize im Sozialstaat
konsequent beseitigt werden, kann die Grundsicherung dauerhaft funktionieren und
gesellschaftliche Akzeptanz finden."
Pressekontakt:
Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/130241/6229436
OTS: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
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