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Vaduz (ots) - Die TGI AG nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 06. März 2026 eine
Verbrauchermitteilung veröffentlicht hat, die das Unternehmen betrifft.
Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Behörden und steht in
aktivem Dialog mit der BaFin. Regulatorische Hinweise nehmen wir ernst und
prüfen die genannten Sachverhalte intern mit der gebotenen Sorgfalt.
Gegenüber unseren Kunden, Partnern und Geschäftsfreunden betonen wir: Wir sind
zuversichtlich, dass eine sachliche Aufarbeitung der relevanten Fragen zu einer
klaren Einordnung führen wird.
Herbert Müllner, CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der TGI AG, erklärt dazu:
"Wir stellen an uns selbst höchste Compliance-Anforderungen und sind stetig
bestrebt allen rechtlichen und behördlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die
genannten Sachverhalte werden sowohl durch interne als auch durch externe
Experten sorgfältig geprüft. Dieser Prozess läuft."
Zur sachlichen Einordnung der BaFin-Mitteilung
Die BaFin betont in ihrer Meldung ausdrücklich: "Sie prüft die Prospektangaben
jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung
der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts." Eine
Verbrauchermitteilung der BaFin stellt keine Feststellung eines Rechtsverstoßes
dar und lässt damit keine Rückschlüsse auf das Funktionieren eines
Geschäftsmodells zu.
Die vorliegende Mitteilung enthält kein Prüfergebnis der BaFin, sondern verweist
lediglich auf Anhaltspunkte hinsichtlich einer möglichen Prospektpflicht. Die
Frage, ob überhaupt eine Prospektpflicht besteht, wird derzeit sowohl von
unseren externen Experten als auch von der BaFin selbst geprüft. Ein
abschließendes Ergebnis liegt derzeit nicht vor.
Es ist bedauerlich, dass eine behördliche Verbrauchermitteilung in Teilen der
medialen Berichterstattung als Beleg für ein angebliches Fehlverhalten
interpretiert wird, obwohl die BaFin selbst ausdrücklich keine inhaltliche
Prüfung vorgenommen hat. Dies lässt fehlende wirtschaftliche und rechtliche
Kenntnisse vermuten. Die TGI AG erwartet von Medien eine sachliche und rechtlich
korrekte Einordnung.
Die TGI AG behält sich vor, gegen kreditschädigende Berichterstattung sowie die
Verbreitung unwahrer oder irreführender Tatsachenbehauptungen mit allen
rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen - einschließlich
medienrechtlicher und zivilrechtlicher Maßnahmen gegenüber Publikationen,
Plattformen und Einzelpersonen.
Weitere Stellungnahmen werden zu gegebener Zeit erfolgen.
Pressekontakt:
TGI AG - Presseteam
mailto:presse@tgi.li
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182139/6231891
OTS: TGI AG
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