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Berlin (ots) -
- DUH reicht Klagen zu gesundheitsschädlicher Trifluoressigsäure (TFA) in allen
Bundesländern ein
- Unzureichende Maßnahmen in sechs Flussgebietseinheiten: Donau, Elbe, Ems,
Rhein, Warnow-Peene und Weser
- TFA wird trotz Verdacht auf fortpflanzungsgefährdende Wirkung weitgehend
ignoriert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verschärft ihren juristischen Kurs gegen den
Eintrag der langlebigen PFAS-Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) in Grund- und
Oberflächengewässer. Dazu reicht die DUH Klagen wegen unzureichender
Maßnahmenprogramme in sechs großen Flussgebietseinheiten ein: Donau, Elbe, Ems,
Rhein, Warnow-Peene und Weser. Beklagt wird, dass die Länder keine zusätzlichen
Maßnahmen ergriffen haben, obwohl der für Pestizide und deren relevante
Abbauprodukte geltende Grenzwert in Höhe von 0,1 Mikrogramm pro Liter in Bezug
auf TFA im Grundwasser überschritten wird. Eine bereits 2022 eingereichte Klage
zur Flussgebietseinheit Eider in Schleswig-Holstein ist derzeit vor dem
Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anhängig. Die weiteren Klagen
liegen vor den obersten Verwaltungsgerichten der Bundesländer Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In keinem
der Programme sind wirksame Maßnahmen vorgesehen, um den Eintrag von TFA in
Gewässer zu verhindern oder bestehende Belastungen zurückzuführen. Aus Sicht der
DUH müssen wirksame Maßnahmen zur Einschränkung von TFA-bildenden Pestiziden,
F-Gasen und industriellen Einleitungen schnellstmöglich umgesetzt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: " Wir haben es mit einer
Wasserkrise zu tun: Überall in unseren Gewässern befindet sich
gesundheitsschädliches TFA. Die Ewigkeitschemikalie ist extrem langlebig, mobil
und sowohl im Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser in steigenden Konzentrationen
nachweisbar. Mit üblichen Aufbereitungstechniken lässt sich TFA nicht
großflächig entfernen. Mit jedem Tag wird der Zustand unseres Wassers
unumkehrbar schlechter. TFA wurde inzwischen von deutschen Fachbehörden als
fortpflanzungsgefährdend bewertet. Deshalb darf diese giftige Chemikalie nicht
mehr ungebremst in unser Wasser gelangen. Wir wollen mit den Klagen die
Bundesländer zu wirksamen Maßnahmen in ihren Programmen verpflichten. Nur wenn
der Eintrag von TFA gestoppt wird, können wir eine weitere Vergiftung unseres
Wassers verhindern. "
TFA ist die kleinste PFAS-Ewigkeitschemikalie sowie ein langlebiges Abbauprodukt
zahlreicher PFAS-Verbindungen. Die größten Quellen sind TFA-bildende Pestizide
und fluorierte Kältemittel (sogenannte F-Gase). Über Industrie, Kläranlagen,
Niederschlag und die Auswaschung bestimmter Pestizide gelangt TFA ins Wasser.
Hier können die Maßnahmenprogramme der Bundesländer konkret ansetzen: Sie müssen
wasserrechtliche Einleitungen aus Industrie und Kläranlagen mit strengeren
Auflagen zur Emissionsminderung versehen oder bestehende Genehmigungen
widerrufen. Zudem müssen sie den Einsatz TFA-bildender Pflanzenschutzmittel
insbesondere in Wasserschutzgebieten untersagen und neue Wasserschutzgebiete mit
klaren Anwendungsbeschränkungen ausweisen. Um weitere Einträge aus fluorierten
Kältemitteln zu verhindern, sind die Länder außerdem verpflichtet, konkrete
Maßnahmen zur vollständigen Substitution von F-Gasen in ihre Maßnahmenprogramme
aufzunehmen - etwa verbindliche Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung oder
Förderprogramme ausschließlich für F-Gas-freie Technologien wie natürliche
Kältemittel.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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