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Berlin (ots) - BDZV und MVFP rufen EU-Kommission auf, zügig gesetzgeberische
Vorschläge zum Schutz der Presse vorzulegen
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der
Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen, dass das Europäische Parlament
heute mit seinem "Bericht über das Urheberrecht und generative künstliche
Intelligenz - Chancen und Herausforderungen" ein klares politisches Signal für
einen besseren Schutz von Presse, Kreativbranche und weiteren Rechteinhabern
gegenüber KI setzt.
Aus Sicht der Verlage ist eindeutig: Der geltende Rechtsrahmen zum Schutz
menschlicher Kreativität gegenüber KI ist unzureichend. Verlage benötigen einen
wirksamen Rechtsrahmen, der die Identifikation, Kontrolle, Transparenz und
Monetarisierung der Verwendung ihrer Inhalte durch KI-Systeme ermöglicht. Dafür
bedarf es, machen MVFP und BDZV deutlich, insbesondere
- eines umfassenden Verfügungsrechts für jegliche KI-Verwendungen von Inhalten,
- vollständiger Transparenz über die Nutzung von Inhalten Dritter durch
KI-Systeme sowie
- Transparenz und Regeln für die Nutzung von Crawlern und Bots und
- eines robusten Vergütungsrechts für Rechteinhaber.
"Der heutige Initiativbericht des Europäischen Parlaments greift zentrale
Forderungen der Verlage auf: die volle Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte
durch KI, umfassende Transparenz bei der Verwendung geschützter Inhalte und dem
Einsatz von KI-Bots und Crawlern sowie faire Vergütung", würdigen die beiden
Verlegerorganisationen. "Dass das Parlament diese Punkte klar betont, zeigt den
dringenden Handlungsbedarf und macht zugleich deutlich, dass der geltende
Rechtsrahmen zum Schutz menschlicher Kreativität gegenüber KI unzureichend ist."
BDZV und MVFP fordern die Europäische Kommission nun auf, zeitnah entsprechende
gesetzgeberische Vorschläge vorzulegen und die notwendige Modernisierung des
europäischen Rechtsrahmens zum Schutz der Presse und Kreativbranche auf den Weg
zu bringen.
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
Telefon: 030/726298-214
E-Mai mailto:pasquay@bdzv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6936/6232887
OTS: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.
V.
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