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Wuppertal (ots) - Im Zuge der politischen Diskussion um Bürokratieabbau plant
das Bundesarbeitsministerium, die Pflicht zur Bestellung von
Sicherheitsbeauftragten (SiBe) in kleineren Unternehmen deutlich zu reduzieren.
In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sollen sie künftig ganz entfallen,
in Unternehmen bis 250 Mitarbeitende nur noch stark eingeschränkt vorgesehen
sein. Was auf den ersten Blick wie eine formale Entlastung wirkt, wirft in der
Praxis zentrale Fragen auf: Wer übernimmt künftig die operative Rückmeldung aus
dem Arbeitsalltag und wie verändert sich dadurch die Sicherheitskultur?
Fehlt die klare Zuständigkeit, entsteht nicht weniger Risiko, sondern nur
weniger Transparenz darüber. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen sich für
Unternehmen haftungsrechtliche Risiken ergeben können, wie sich die
Sicherheitskultur in KMU ohne feste Ansprechpartner verändert und welche
pragmatischen Lösungen Unternehmen finden können, um Arbeitsschutz auch mit
knappen Ressourcen wirksam zu organisieren.
Rolle und rechtliche Einordnung
Im Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz des BMAS wird
im "Paket 1" vorgeschlagen, Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit weniger
als 50 Beschäftigten abzuschaffen; in Betrieben mit 50 bis 250 Beschäftigten
soll künftig nur noch ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich sein. Auch bei
veränderten Schwellenwerten können Arbeitgeber weiterhin freiwillig
Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Anpassung wirkt formal, berührt aber die
Frage, wie wirksam Arbeitsschutz im Alltag organisiert wird.
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende, die diese Aufgabe ehrenamtlich
übernehmen und schriftlich bestellt werden. Sie können Führungskräfte bei der
Identifikation von unsicheren Zuständen unterstützen sowie bei der Durchführung
von Sicherheitsbegehungen oder der Nachbereitung von Arbeits- und
Beinaheunfällen. Zusätzlich sollten sie unsichere Situationen direkt vor Ort
ansprechen.
Vor allem fungieren sie als Bindeglied zwischen Führungskräften, Fachkraft für
Arbeitssicherheit und Belegschaft. Diese kontinuierliche Rückmeldung aus dem
operativen Tagesgeschäft ist für viele KMU ein zentraler Baustein eines
wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Auswirkungen abhängig vom Risikoprofil
Eine pauschale Bewertung der Reduzierung ist nicht sachgerecht. Meldepflichtige
Arbeitsunfälle sind in Unternehmen mit 10 bis 49 sowie 50 bis 249 Beschäftigten
im Verhältnis besonders hoch. Gleichzeitig hängen die praktischen Auswirkungen
stark vom betrieblichen Kontext ab.
In einem Verwaltungsunternehmen mit überwiegend ergonomischen oder
organisatorischen Risiken kann eine funktionierende Führungs- und
Kommunikationsstruktur Aufgaben teilweise kompensieren. In einem Lackierbetrieb
mit Gefahrstoffen oder explosionsfähigen Atmosphären hingegen ist die tägliche
Aufmerksamkeit gegenüber Risiken deutlich höher. Dort können wirksame
Sicherheitsbeauftragte häufig zur kontinuierlichen Überwachung von
Schutzmaßnahmen beitragen.
Die Beschäftigtenzahl allein ist daher kein verlässlicher Indikator für das
tatsächliche Risikoprofil. Fachlich sinnvoller ist eine differenzierte
Betrachtung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Wer übernimmt die Bindegliedfunktion?
Entfallen Sicherheitsbeauftragte, stellt sich die organisatorische Kernfrage:
Wer übernimmt die kontinuierliche Rückmeldung aus dem Arbeitsalltag? Der
Idealzustand, also dass alle Mitarbeitenden die Aufgaben eines SiBe mitdenken,
ist in der Praxis selten und entwickelt sich über Jahre. Ob eine Reduzierung der
SiBe-Funktion spürbar wird, hängt allerdings stark davon ab, wie wirksam die
Funktion bisher gelebt wurde.
Wo Sicherheitsbeauftragte nur formal bestellt waren, dürfte der Effekt gering
sein. In Betrieben mit aktiver Einbindung, regelmäßigen Hinweisen und klarer
Ansprechpartnerfunktion kann hingegen eine deutliche Lücke entstehen. Es ist
allerdings davon auszugehen, dass in solchen Betrieben der Mehrwert von
Sicherheitsbeauftragten erkannt wird und keine Reduzierung erfolgen wird.
In vielen KMU werden Geschäftsführer oder Führungskräfte zusätzliche Aufgaben
übernehmen müssen. Das fordert Zeit, die an anderer Stelle fehlt. Ohne ein
alternatives System besteht das Risiko, dass das Schutzniveau je nach Branche
und Größe sinkt.
Pragmatische Lösungen für KMU
Fehlen wirksame Sicherheitsbeauftragte, muss Sicherheit bewusster in den
Tagesablauf integriert werden. Bewährt haben sich feste Routinen wie kurze
Präventionsgespräche vor Arbeitsbeginn, die Einbindung von Mitarbeitenden bei
Begehungen, die aktive Förderung von Meldungen zu Arbeits- und Beinaheunfällen
sowie die klare Botschaft, dass im Zweifel für die Sicherheit zu entscheiden
ist.
Auch Unterweisungen können unter Beteiligung weiterer Mitarbeitender gestaltet
werden. Wo spezifisches Fachwissen fehlt, ist eine gezielte Qualifizierung von
Geschäftsführern oder Führungskräften erforderlich. Erfahrungsgemäß besteht die
Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen; häufig fehlt es jedoch an praxisnahem
Wissen zur Umsetzung.
Fazit
Die Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten führt nicht automatisch zu einem
geringeren Arbeits- und Gesundheitsschutz. Je nach Branche, Risikolage und
bisheriger Wirksamkeit reichen die Auswirkungen von kaum spürbar bis erheblich.
Entscheidend ist, dass die operative Rückmeldung aus dem Arbeitsalltag nicht
verloren geht. Denn fehlende Transparenz reduziert kein Risiko, sie verschiebt
es lediglich. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass Betriebe, den den
Mehrwert von wirksamen Sicherheitsbeauftragten in ihren Reihen spüren, trotz der
möglichen rechtlichen Änderung den Sicherheitsbeauftragten weiter beschäftigen
werden.
Über Stefan Ganzke und die WandelWerker Consulting GmbH:
Stefan Ganzke ist zusammen mit Anna Ganzke Gründer und Geschäftsführer der
WandelWerker Consulting GmbH. Gemeinsam mit ihrem Team unterstützen die beiden
mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, die Arbeitsunfälle
kontinuierlich und nachhaltig zu senken sowie eine gelebte
Arbeitsschutzorganisation zu entwickeln. Weitere Informationen erhalten Sie
unter: https://www.wandelwerker.com
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