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Hamburg (ots) - Am 11. März 2026 veröffentlichte das slowakische
Nachrichtenportal Dennik N ( https://dennikn.sk ) einen Artikel über die
angeblichen Bemühungen der slowakischen Regierung, zwei russische
Staatsangehörige von der EU-Sanktionsliste streichen zu lassen. Der Artikel
enthielt eine ausführliche Passage über unserem Mandanten, Herrn Alischer
Burchanowitsch Usmanow.
Mit Schreiben vom 12. März 2026 wurde Dennik N zur Vermeidung gerichtlicher
Schritte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
"Die Veröffentlichung des Artikels erfolgte am Vortag der Entscheidung der EU
Kommission über die Verlängerung der Sanktionen. Der Artikel wirkt, als hätten
dessen Autoren besonderen Wert darauf gelegt, sämtliche bisher von Gerichten als
rechtswidrig erachteten Tatsachenbehauptungen in einem einzigen Text
unterzubringen", sagt Usmanows Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel.
Der Artikel enthielt ein Dutzend solcher Äußerungen über Alischer Usmanow,
wenngleich genau diese Behauptungen seit Jahren reihenweise untersagt,
zurückgenommen, gelöscht oder korrigiert werden. Das Landgericht Hamburg
untersagte entsprechende Aussagen unter anderem gegenüber dem Kurier, Forbes
Media LLC, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dem Tagesspiegel und RTL.
Strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterzeichneten unter anderem Il Tempo,
die Wiener Zeitung, der Norddeutsche Rundfunk, die WirtschaftsWoche und die
Basler Zeitung und viele mehr. Weitere Rücknahmen, Korrekturen oder
Gegendarstellungen erfolgten durch La Repubblica, den Corriere della Sera und
OCCRP.
"Wer unter diesen Umständen dieselben Behauptungen erneut publiziert,
dokumentiert nicht Recherche, sondern grobe publizistische Sorgfaltslosigkeit",
so Steinhöfel weiter.
Wenn die Europäische Union laut Medienberichten aktuell über die rechtliche
Tragfähigkeit von Sanktionen gegen einen anderen EU-Bürger berät, kann sie Herrn
Usmanow nicht diskriminieren und sich so verhalten, als spielten die zahlreichen
zu dessen Gunsten ergangenen gerichtlichen Entscheidungen europäischer Gerichte
keine Rolle. Gegen zahlreiche Publikationen, die den Sanktionsvorwürfen zugrunde
liegen, liegen Verbote, Unterlassungserklärungen, Gegendarstellungen und
Korrekturen vor. Gerade die Forbes-Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus
Januar 2024 betrifft einen Vorwurf, den der Rat unverändert in seine Begründung
übernommen hat. Ein Rechtsstaat, der solche Urteile ignoriert, beschädigt die
eigene Glaubwürdigkeit. Herr Usmanow ist Ehrenbürger einer italienischen
Gemeinde, The Sunday Times führte ihn 2021 als großzügigsten Spender ihrer
Giving List, und die gegen ihn in Deutschland geführten Strafverfahren wurden
eingestellt, die Unschuldsvermutung besteht fort. Die Aufhebung der gegen ihn
gerichteten Sanktionen ist deshalb auch eine Frage der Wiederherstellung des
Vertrauens in den Rechtsstaat.
Hintergrund:
In den Jahren 2023-2025 erwirkten wir für Herrn Usmanow und seine
Familienangehörigen 18 gerichtliche Verbote sowie 102 Unterlassungserklärungen
von Medien weltweit, setzten die Löschung hunderter falscher Artikel und Links
durch und sorgten für die Korrektur von insgesamt mehr als 2.000
Veröffentlichungen. Herr Usmanow gewann Verfahren gegen das US-Magazin Forbes,
den Tagesspiegel, den österreichischen Kurier sowie große deutsche
Rundfunkanstalten wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk.
Im April 2025 löschte der Münchner Merkur 15 Artikel über Alischer Usmanow.
Einige dieser Artikel waren Auslöser für Ermittlungen gegen Herrn Usmanow in
Deutschland und wurden im Sanktionsdossier des Rates der EU gegen Herrn Usmanow
erwähnt. Ebenso löschte oder überarbeitete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 36
ihrer fehlerhaften Artikel, die irische Publikation EU Reporter entfernte
zeitgleich 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website.
Im Februar 2025 informierte Deutschlands führende Nachrichtenagentur dpa ihre
nationalen und internationalen Medienpartner über den Rückruf einer Meldung,
wonach Herrn Usmanows Schwester Eigentümerin der Yacht Dilbar sei. Dies geschah,
nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) eine entsprechenden Aussage auf Abmahnung
löschen musste. Daraufhin wurden die Inhalte von den Websites zahlreicher Medien
entfernt, darunter der Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung,
Zeit, Neue Osnabrücker Zeitung u.a. Im März 2025 war auch die Tagesschau,
Deutschlands älteste und meistgesehene Fernsehnachrichtensendung, gezwungen,
ähnliche Inhalte von ihrer Website zu entfernen.
Pressekontakt:
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Rechtsanwälte Steinhöfel
ABC-Str. 38
20354 Hamburg
Telefon +49-40-444599
mailto:mail@steinhoefel.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121736/6234810
OTS: Rechtsanwälte Steinhöfel
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