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Köln (ots) - Der Rundfunkrat des WDR hat heute einen Dreistufentest eingeleitet.
Dieses Genehmigungsverfahren ist notwendig, wenn eine Rundfunkanstalt ein rein
im Internet verbreitetes lineares Audioangebot aufnehmen möchte (Webstream). Das
hat der WDR mit dem MausRadio geplant, das sich an Kinder im Grundschulalter
richtet: Es soll ab 2027 nicht mehr über den digitalen Radiostandard DAB+,
sondern nur noch als Webstream verbreitet werden.
Der Rundfunkrat als Aufsichtsgremium im WDR wird in den kommenden Monaten
prüfen, ob das MausRadio als Webstream vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks umfasst ist. Dabei bewertet er anhand der gesetzlichen Vorgaben in
drei Stufen, (1) inwieweit das Angebot den Bedürfnissen der Gesellschaft
entspricht, (2) in welchem Umfang es qualitativ zum publizistischen Wettbewerb
beiträgt und (3) welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.
Um die Auswirkungen auf den Wettbewerb abzuschätzen, wird der Rundfunkrat ein
wissenschaftliches Marktgutachten in Auftrag geben. Außerdem berücksichtigt er
bei seiner Prüfung externe Stellungnahmen z.B. von Verbänden oder
Privatpersonen, die sich mit ihrer Sichtweise beteiligen möchten. Bis zum 30.
April 2026 (Ausschlussfrist) kann sich jede natürliche oder juristische Person
per E-Mail oder Post zu der geplanten Änderung äußern ( dreistufentest@wdr.de /
WDR-Rundfunkrat, Appellhofplatz 1, 50667 Köln).
Rolf Zurbrüggen, Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats, betont:
"Mit dem Dreistufentest für das MausRadio kommt der Rundfunkrat einer
gesetzlichen Verpflichtung nach, die ihm bei der Weiterentwicklung
öffentlich-rechtlicher Online-Inhalte eine besondere Rolle gibt. Entsprechend
sorgfältig wird der Rundfunkrat prüfen. Im Fokus steht, Transparenz herzustellen
und abzusichern, dass das Kinderangebot auch weiterhin dem
öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht und seine Zielgruppe auf dem
geeignetsten Weg und mit der notwendigen Qualität erreicht."
Grundlage für die Online-Angebote des WDR (auch "Telemedien" genannt) ist ein
Telemedienkonzept, das vom Rundfunkrat genehmigt werden muss - ebenso wie
Veränderungen daran. Die jetzt geplanten Änderungen erläutert und begründet die
Intendantin des WDR im sogenannten Telemedienänderungskonzept, das der
Rundfunkrat heute offiziell entgegengenommen und auf seiner Internetseite
veröffentlicht hat.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Beteiligungsmöglichkeiten sind
unter
http://www.wdr-rundfunkrat.de/ abrufbar.
Pressekontakt:
Felix Neumeister
Leiter der Geschäftsstelle des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1, 50667 Köln
rundfunkrat@wdr.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/76465/6235465
OTS: WDR-Rundfunkrat
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