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Osnabrück (ots) - Die Bundesregierung setzt die Aussetzung des Familiennachzugs
bei engen Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten mit aller Härte um.
Bezogen auf 1.325 abschließend geprüfte Personen wurden seit Inkrafttreten der
Regelung im Juli vergangenen Jahres gerade mal in zwei Fällen Visa zur
Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung erteilt. Das berichtet
die "Neue Osnabrücker Zeitung" (noz) unter Berufung auf eine Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
"Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut
schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich",
kommentierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken, Carla Bünger, die
Entwicklung gegenüber noz. Seit Mitte Dezember 2025 sei keine einzige positive
Entscheidung zur Familienzusammenführung hinzugekommen."Die bereits im
Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik, dass die Härtefallregelung ein reines
Feigenblatt sei, hat sich damit mehr als bestätigt", sagte Bünger. Die
gegenwärtige Praxis sei "glasklar verfassungs- und menschenrechtswidrig". Die
Linken-Politikerin forderte die SPD auf, in der Regierungskoalition mit der
Union "umgehend für eine menschenrechtskonforme Praxis und Neubewertung aller
bisherigen Ablehnungen zu sorgen".
Der Antwort der Bundesregierung auf die Linken-Anfrage zufolge wurden bis zum 4.
März diesen Jahres 4.029 Härtefallgesuche registriert, mit denen auf eine
besondere Not- oder Sondersituation hingewiesen wird. Die mit der Entgegennahme
und Aufarbeitung dieser Härtefallanträge beauftragte Internationale Organisation
für Migration (IOM) hat bislang 1.559 Interviews zu 5.465 Personen geführt. Das
Auswärtige Amt hat seine Vorprüfung zu 392 Familien mit 1.325 Personen
abgeschlossen. "In der großen Mehrheit der Fälle sind bisher keine Hinweise auf
einen Härtefall im Sinne des § 22 Satz 1 AufenthG festgestellt worden", so die
Bundesregierung.
Hintergrund: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem
24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 gesetzlich ausgeschlossen. In
diesem Zeitraum werden reguläre Visa zum Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen
Kindern oder Eltern grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn allgemeine
Voraussetzungen wie Wohnraum und Lebensunterhalt erfüllt wären. Zulässig bleiben
nur eng begrenzte Ausnahmen in Härtefällen, etwa bei dringenden humanitären
Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands.
CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine deutliche Verschärfung
der Migrationspolitik mit dem Ziel vereinbart, irreguläre Migration zu stoppen
und Einreisen stärker zu kontrollieren.
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