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Berlin (ots) -
- Neuer Projektionsbericht: Klimaziele mit aktuellen Maßnahmen nicht erreichbar
- besonders große Überschreitungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude bis
2030
- Gesamtverfehlung in ESR-Sektoren steigt auf 255 Millionen Tonnen CO2 bis 2030;
Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen
- Bundesregierung durch Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, wirksame
Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels 2030 nachzulegen
- DUH kündigt Klage an, sollte das Ende März fällige Klimaschutzprogramm die im
Projektionsbericht ausgewiesene Klimaschutzlücken nicht schließen
Deutschland wird seine Klimaziele deutlich verfehlen. Der neue
Projektionsbericht der Bundesregierung warnt vor einer Zielverfehlung von 30
Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 und sogar rund 100 Millionen Tonnen CO2 im
Jahr 2040, wenn die Bundesregierung keine zusätzlichen Maßnahmen ergreift.
Besonders gravierend ist die Zielverfehlung in den Sektoren Verkehr und Gebäude.
Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass die prognostizierte Zielverfehlung innerhalb
der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) im Vergleich zum Vorjahr sogar
um 29 Millionen Tonnen CO2 auf insgesamt 255 Millionen Tonnen CO2 ansteigt.
Dadurch drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, mit wirksamen
Maßnahmen im neuen Klimaschutzprogramm schnellstmöglich nachzubessern. Laut
Klimaschutzgesetz muss dieses spätestens bis zum 25. März vorliegen und
geeignete Maßnahmen enthalten, um die Klimaziele 2030 und 2040 sowie die
Emissionsobergrenzen in den Einzeljahren bis 2040 zu erreichen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Projektionsbericht belegt
schwarz auf weiß die Klimablockadepolitik der Bundesregierung. Statt endlich
sofort wirksame und sogar kostenlose Maßnahmen wie ein Tempolimit von 100 km/h
auf Autobahnen und 80 km/h außerorts umzusetzen, sägt die Bundesregierung an
bestehenden Klimaschutzmaßnahmen wie dem Verbrenner-Aus. Diesen Kniefall vor den
Profitinteressen der fossilen Automobilindustrie werden wir nicht akzeptieren:
Die Bundesregierung muss ihren Klimarechtsbruch beenden und im
Klimaschutzprogramm effektive Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit
beschließen, um die Emissionen im Verkehrssektor sofort zu reduzieren und die
Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen. Tut sie das nicht, werden wir das von
uns erstrittene Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erreichung des
Klimaziels im Jahr 2030 gegen sie vollstrecken und zusätzlich eine neue
Klimaklage zur Erreichung des Klimaziels 2040 einreichen."
Am 29. Januar 2026 hat die DUH am Bundesverwaltungsgericht ein
richtungsweisendes Urteil errungen, das die Bundesregierung zur Vorlage
zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Stattdessen hat die
Bundesregierung seither die Entkernung bestehende Maßnahmen beschlossen,
darunter das Gebäudemodernisierungsgesetz oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Diese Rückschritte sind in den Verfehlungen noch nicht berücksichtigt und lassen
die Klimaschutzlücke weiterwachsen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Der Gebäudesektor ist und bleibt
die größte klimapolitische Baustelle der Bundesregierung. Und statt sie endlich
anzupacken, drohen mit der Abschaffung der 65-Prozent-Regel sogar steigende
Emissionen. Neue Berechnungen des Öko-Instituts zeigen klar: Die Eckpunkte des
Gebäudemodernisierungsgesetzes würden die ohnehin bestehende Ziellücke im
Klimaschutzgesetz massiv vergrößern - bei den Zielen für 2030 und 2040 ebenso
wie beim Emissionsbudget bis 2040. Besonders irritierend ist, wie sehr sich die
Debatte auf einzelne Heizungen verengt. Denn ein weiterer großer Hebel liegt bei
der Energieeffizienz, vor allem im maroden Gebäudebestand. Ohne eine echte
Sanierungsoffensive und konsequentes Bauen im Bestand werden die Klimaziele im
Gebäudesektor krachend verfehlt. Stattdessen setzt die Regierung auf Instrumente
wie Grüngasquote und Biotreppe. Das ist keine Lösung, sondern klimapolitische
Augenwischerei. Damit hält die Bundesregierung fossile Heizungen künstlich am
Leben, statt den Umstieg voranzubringen. Was wir brauchen, sind klare
Prioritäten: eine Sanierungsoffensive, Bauen im Bestand und erneuerbare Wärme."
Auch im Landnutzungssektor (LULUCF) zeigt der Projektionsbericht eine deutliche
Zielverfehlung. Intakte Moore, Wälder und Böden können potenziell große Mengen
CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen, doch der Sektor ist aktuell eine Quelle statt
einer Senke von Treibhausgasemissionen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Bereits 2024 hat das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg rechtskräftig festgestellt, dass die
Bundesregierung beim Klimaschutz im Landnutzungssektor nachbessern muss.
Trotzdem fehlt es weiterhin an ausreichenden, wirksamen Maßnahmen. Intakte
Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen sind unverzichtbar für den Klimaschutz und
müssen dringend geschützt und wiederhergestellt werden. Die Bundesregierung
spielt hier seit zwei Jahren auf Zeit, statt das Urteil endlich umzusetzen und
die natürlichen Kohlenstoffsenken konsequent zu stärken. Wir fordern, die
notwendige Transformation der Landnutzung jetzt entschieden voranzutreiben."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6235853
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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