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Politik/Sachsen-Anhalt/Straßenbau (ots) - Halle - Mit einem ungewöhnlichen
Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt den Verteilungsschlüssel
für die Finanzierung kommunaler Straßensanierungen in Frage gestellt. Es geht um
15 Millionen Euro, die Sachsen-Anhalt jährlich an Gemeinden ausschüttet. Nach
Überzeugung des Gerichts ist die Aufteilung dieser Summe willkürlich und
verstößt somit gegen die Landesverfassung. Das berichtet die in Halle
erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagausgabe).
Auslöser ist eine Klage der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark). Diese ist für
den Unterhalt von acht Straßen verantwortlich, jedoch vom Zugang zu dem
15-Millionen-Topf des Landes ausgeschlossen. "Das Land hat uns einfach
vergessen", sagte Bürgermeister Rüdiger Kloth (Freie Wähler) der MZ. Die Folge:
Vier der acht Straßen seien dringend sanierungsbedürftig, auf zweien musste die
Kommune bereits die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 50 km/h
herabsetzen.
Das Problem trifft auch andere Verbandsgemeinden im gesamten Land. "Seehausen
ist kein Einzelfall", sagte Bernward Küper vom Städte- und Gemeindebund
Sachsen-Anhalt. "Auch anderswo haben Verbandsgemeinden die Straßenbaulast
übertragen bekommen, haben aber keinen Zugang zu diesem Geld und können deshalb
nicht sanieren."
Das Oberverwaltungsgericht geht davon aus, dass der Wortlaut des Gesetzes sowohl
Verbandsgemeinden als auch deren Mitgliedsgemeinden Anspruch auf die
Straßenbaumittel verschafft. Damit würden diese aber doppelt berücksichtigt -
zum Nachteil aller Einheitsgemeinden. "Ein sachlicher Grund für diese
Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar; sie ist willkürlich", befand das
Oberverwaltungsgericht. Es hat die Rechtsfrage nun dem Landesverfassungsgericht
in Dessau-Roßlau zur Prüfung vorgelegt.
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Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
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OTS: Mitteldeutsche Zeitung
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