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Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2026 in seinem Urteil
zur Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) klargestellt, dass die
Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm so ausgestalten muss, dass das Klimaziel
für 2030 erreicht wird. Nun liegt die Urteilsbegründung schriftlich vor - und
sie hat weitreichende Folgen für die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung.
Denn bereits bis zum 25. März 2026 muss die Bundesregierung ein neues
Klimaschutzprogramm vorlegen. Zugleich klafft laut neuester Projektionsdaten des
Umweltbundesamtes weiterhin eine erhebliche Klimaziellücke.
In einem Pressegespräch erläutern DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz gemeinsam mit Rechtsanwalt und
Prozessbevollmächtigten Remo Klinger die zentralen Aussagen der
Urteilsbegründung, die rechtlichen Anforderungen an das neue Klimaschutzprogramm
sowie mögliche Schritte zur Vollstreckung.
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Datum:
Dienstag, 17. März 2026 um 12 Uhr
Zugangsdaten:
https://l.duh.de/pg260317
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6236853
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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