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Herrenberg (ots) - Die nächste Schlappe für Donald Trump: Ein Gericht hat
entschieden, dass zu unrecht gezahlte Zölle erstattet werden müssen. Kosten für
die USA: ca 130 Milliarden Dollar. Doch für deutsche Unternehmen hat das
tatsächlich kaum Auswirkungen - sie bekommen in der Regel keinen Cent zurück:
"Der Zoll wird vom Importeur gezahlt - deswegen haben viele deutsche Firmen ihre
Preise angepasst, Rabatte gegeben, und schauen jetzt in die Röhre", sagt Janine
Lampprecht. Die Geschäftsführerin der Zollberatung "Grenzlotsen" hat daher eine
klare Meinung: "Zölle sollten komplett Sache des Importeurs sein. Deutsche
Unternehmen tun sich keinen Gefallen, Risiken zu übernehmen. Häufig handelt der
Vertrieb irgendwelche Deals aus, die - wie in diesem Fall - das Unternehmen
nachher teuer zu stehen kommen." Wie deutsche Firmen das Thema Zölle richtig
angehen, welche Risiken lauern und was vertraglich möglich ist, erfahren Sie in
diesem Beitrag.
Warum Lieferbedingungen entscheidend sind
Häufig beruht die Problematik auf einem Missverständnis im internationalen
Handel. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die Verantwortung für Export
automatisch auch den Import einschließt. Tatsächlich hängt die
Aufgabenverteilung jedoch von den vereinbarten Lieferbedingungen ab.
Diese sogenannten Incoterms legen fest, welche Partei welche Verpflichtungen
übernimmt - etwa Transport, Versicherung oder Zollabwicklung. Gerade während der
handelspolitischen Spannungen der vergangenen Jahre versuchten zahlreiche
Unternehmen, Risiken auf ihre Geschäftspartner zu verlagern.
Besonders häufig wurde dabei die Lieferklausel DDP (Delivered Duty Paid)
vereinbart. Sie verpflichtet den Verkäufer nicht nur zur Organisation des
Transports, sondern auch zur vollständigen Importabwicklung im Zielland,
einschließlich der Zahlung von Zöllen. Damit verschiebt sich ein erheblicher
Teil der Risiken auf die exportierenden Unternehmen.
Welche Risiken für deutsche Firmen entstehen
Schon unabhängig von politischen Handelskonflikten kann eine solche
Vertragsgestaltung problematisch sein. Sobald ein Verkäufer die Importabwicklung
übernimmt, muss er sich auch mit den steuerlichen und rechtlichen Vorgaben im
Zielland auseinandersetzen. Dadurch entstehen zusätzliche administrative
Pflichten und potenzielle Haftungsrisiken.
Mit den Strafzöllen der Trump-Regierung wurde diese Konstellation noch
riskanter. Unternehmen konnten plötzlich mit erheblichen Zusatzkosten
konfrontiert werden, die sie weder vorhersehen noch beeinflussen konnten. Selbst
wenn ein Gericht die Zölle im Nachhinein für ungültig erklärt, bedeutet das
deshalb nicht automatisch, dass der ursprüngliche Verkäufer eine Erstattung
erhält.
Warum viele Unternehmen derzeit abwarten
Hinzu kommt, dass die rechtliche Situation noch nicht endgültig geklärt ist.
Zwar hat das Gericht die Zollpolitik für ungültig erklärt, dennoch bleibt offen,
ob die US-Regierung gegen das Urteil vorgehen wird.
Solange diese Frage ungeklärt ist, halten sich viele Unternehmen mit
Rückerstattungsforderungen zurück. Stattdessen beobachten sie zunächst die
weitere Entwicklung und prüfen, welche Möglichkeiten sich tatsächlich ergeben.
Wie Unternehmen Zölle besser regeln können
Aus Sicht der Zollberaterin Janine Lampprecht zeigt der Fall vor allem, wie
wichtig klar geregelte Verantwortlichkeiten im internationalen Handel sind.
Politische Entscheidungen können Handelsbedingungen kurzfristig verändern und
entlang komplexer Lieferketten zusätzliche Kosten verursachen. Umso wichtiger
ist es für Unternehmen, genau zu prüfen, welche Verpflichtungen sie vertraglich
übernehmen.
Eine zentrale Rolle spielen dabei die Lieferbedingungen. Sie legen fest, wer für
Export, Importabwicklung und Zollzahlungen verantwortlich ist und damit auch,
wer mögliche Risiken trägt. Lampprecht empfiehlt daher eine klare Trennung der
Zuständigkeiten: Exportthemen sollten beim Verkäufer bleiben, während
Importabwicklung und Zollzahlungen vom Käufer übernommen werden. "Grundsätzlich
ist es im internationalen Handel besser, wenn Exportthemen beim Verkäufer
bleiben und Importthemen - also Importabwicklung und Zölle - beim Käufer
liegen."
Gerade in Zeiten zunehmender handelspolitischer Unsicherheit kann eine solche
Aufteilung helfen, unerwartete Kosten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Über Janine Lampprecht:
Janine Lampprecht ist die Gründerin der Grenzlotsen GmbH. Sie unterstützt
Unternehmen bei der Optimierung ihres Zollwesens. Mit ihren maßgeschneiderten
Programmen in den Bereichen Coaching, Beratung und Outsourcing bietet das Team
der Grenzlotsen GmbH flexible Lösungen für jedes Unternehmen. Weitere
Informationen unter: https://www.grenzlotsen.de/
Pressekontakt:
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Ruben Schäfer
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