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Berlin (ots) - Drei von vier Aufzugsanlagen mit zum Teil gefährlichen Mängeln.
Versäumnisse bei der Cybersicherheit. Auch fast jede fünfte Tankstelle und jede
vierte Lageranlage für hochentzündliche Stoffe haben sicherheitskritische
Mängel. "Anlagensicherheitsreport 2026" zeigt Zustand technischer Anlagen in
Zeiten geopolitischer Spannungen.
Vor dem Hintergrund geopolitischer Krisen, hybrider Angriffe und regelmäßiger
Cyberattacken rückt die Sicherheit technischer Anlagen in den Fokus. Der
"Anlagensicherheitsreport 2026" beschreibt den aktuellen Zustand
überwachungsbedürftiger Anlagen in Deutschland. Dazu zählen Tankstellen,
Druckanlagen, Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe wie Flüssiggas, Benzin,
Lösemittel sowie Aufzugsanlagen, die von den Zugelassenen Überwachungsstellen
(ZÜS) auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben geprüft werden. Im Jahr 2025 sind 10,8
Prozent der 723.270 geprüften Aufzüge mit "erheblichen Mängeln" beanstandet
worden. Bei 0,8 Prozent oder rund 5.800 Aufzugsanlagen wurden "gefährliche
Mängel" festgestellt. Rund 3.000 davon mussten stillgelegt werden, da die Mängel
nicht sofort behoben werden konnten und Gefahr für Leib und Leben bestand.
Typische Mängel sind verschlissene Tragseile, ausgefallene Notrufsysteme oder
defekte Türverriegelungen. "Aufzugsanlagen sind Teil der Sicherheitsarchitektur
von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Sie müssen sowohl im Alltag also auch in
kritischen Situationen einwandfrei funktionieren", sagte Dr. Joachim Bühler,
Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des
Anlagensicherheitsreports 2026. "Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen.
Deren Zahl kann mit dem bewährten Zusammenspiel von regelmäßiger Wartung durch
den Betreiber, unabhängiger Prüfung und behördlicher Überwachung auf einem
Minimum gehalten werden."
Laut Anlagensicherheitsreport sind im Jahr 2025 weitere 64,7 Prozent der
geprüften Aufzüge mit "geringfügigen Mängeln" beanstandet worden. Das sind 4,2
Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und 21,6 Punkte mehr als im Jahr 2023. Grund
für den starken Anstieg sind vor allem Defizite bei der Cybersicherheit der
zunehmend digital gesteuerten Anlagen. Die Betreiber sind seit mehreren Jahren
dazu verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen und diese zu
dokumentieren. Fehlt ein entsprechender Nachweis bei der Prüfung, führt das zu
einem geringfügigen Mangel. "Die Gefahr von Cyberangriffen auf vernetzte Anlagen
der Gebäudetechnik ist sehr real", sagte Bühler. "Hersteller und vor allem
Betreiber sollten die Cybersicherheit ernst nehmen und ihren Pflichten
nachkommen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Resilienz der technischen
Infrastruktur in Deutschland." Insgesamt waren im Jahr 2025 gut drei von vier
Aufzugsanlagen (76,3 Prozent) mangelbehaftet - ein historischer Höchststand.
Bei Aufzugsanlagen findet im jährlichen Wechsel eine Hauptprüfung und eine
Zwischenprüfung statt. "Fast jede zweite Prüfung ist eine Zwischenprüfung, die
einen etwas geringeren Umfang als die Hauptprüfung hat", sagte Bühler. Bei der
Zwischenprüfung sind im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der Aufzüge, in absoluten
Zahlen rund 25.000, mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln beanstandet
worden. Weitere 54,3 Prozent hatten geringfügige Mängel. "Die Daten zeigen
eindrucksvoll die große Bedeutung der Zwischenprüfung", sagte Bühler. "Die
Wartung der Anlagen reicht nicht aus, um im laufenden Betrieb alle
Sicherheitslücken aufzudecken."
Explosionsschutz von Tankstellen und Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe
Ein weiterer wichtiger Bereich der Anlagensicherheit ist der Explosionsschutz
von Anlagen für die Lagerung, Befüllung und Entnahme hochentzündlicher Stoffe.
Dazu gehören unter anderem Tankstellen, Flugfeldbetankungsanlagen,
Gasfüllanlagen, Lageranlagen wie Tanks sowie andere explosionsgefährdete Anlagen
(Ex-Anlagen). Im Jahr 2025 haben die Prüforganisationen bei fast jeder fünften
Tankstelle (18,8 Prozent) "erhebliche Mängel" festgestellt. Das sind 2,2
Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. Tankstellen-Betreiber müssen Mängel wie
verschlissene Zapfschläuche, Risse in den versiegelten Bodenflächen oder defekte
Elektroleitungen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Jahres beseitigen. Bei
weiteren 36,7 Prozent der geprüften Tankstellen haben die Sachverständigen
"geringfügige Mängel" festgestellt (plus 0,5 Punkte). Häufig fehlen
Gerätekennzeichnungen oder Dokumentationen, die dann bis zur nächsten
Überprüfung vorliegen müssen. Nur 44,5 Prozent der Anlagen waren "mängelfrei"
(plus 1,7 Punkte). Insgesamt wurden 5.324 Tankstellen überprüft.
Im Jahr 2025 wurden 1.003 Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe mit
ortsfesten Behältern oder in Gebinden und einem Inhalt von mehr als 10.000
Litern geprüft. Bei 22,6 Prozent haben die ZÜS-Sachverständigen "erhebliche
Mängel" festgellt, ein Plus von 2,4 Punkten im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil
der Lageranlagen mit "gefährlichen Mängeln" ist um den Faktor zehn auf 1,0
Prozent gestiegen (2024: 0,1 Prozent). Ursachen können fehlender Blitzschutz,
unzureichender Schutz vor Zündquellen in der Anlage oder auch ein erfolgter
Cyberangriff sein. Weitere 38,5 Prozent der Lageranlagen hatten "geringfügige
Mängel", ein deutlicher Rückgang um 8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr.
"Tanklager und Speicher für Benzin, Lösemittel oder Gase zählen zur technischen
Infrastruktur. Neben dem Schutz der Beschäftigten leisten unabhängige Prüfungen
von solchen Anlagen einen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung",
betonte Bühler.
Niedriges Mängelniveau bei Druckanlagen
Im Bereich der Druckanlagen liegt das Mängelniveau unterhalb der anderen
Anlagentypen. 4,9 Prozent der 301.606 im Jahr 2025 geprüften Druckbehälter
verzeichneten "erhebliche Mängel" und 12,5 Prozent "geringfügige Mängel". Bei
den 26.400 geprüften Dampfkesselanlagen beanstandeten die Sachverständigen 4,3
Prozent mit "erheblichen Mängeln", 0,1 Prozent mit "gefährlichen Mängeln" und
17,0 Prozent mit "geringfügigen Mängel".
Politik gefordert: Sicherheitsniveau erhalten, Regelungen vereinfachen
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage kommt der Anlagensicherheit und dem
Schutz der technischen Infrastruktur in Deutschland aus Sicht des TÜV-Verbands
eine enorme Bedeutung zu. "Sichere technische Anlagen sind notwendig, um die
Bevölkerung zu schützen und die Versorgung im Krisenfall aufrecht zu erhalten",
sagte Bühler. "Es ist aber notwendig, die regulatorischen Vorgaben für die
Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen zu vereinfachen, ohne das
Sicherheitsniveau abzusenken." Die bisher gültige Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) sei komplex und schwer durchschaubar, unter anderem, weil sie
Vorgaben für einfache Arbeitsmittel wie Werkzeuge, größere Werkzeugmaschinen und
überwachungs-bedürftige Anlagen beinhaltet. Daher ist geplant, das Regelwerk in
eine Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV) und eine
Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) aufzuteilen. "Was auf den ersten Blick
nach mehr Regulierung aussieht, ist ein Paradebeispiel für Bürokratieabbau",
sagte Bühler. Mit der ÜAnlV würde die unübersichtliche Struktur der BetrSichV
vereinfacht und anwenderfreundlicher gefasst. Darüber hinaus würden die bislang
16 unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zu überwachungsbedürftigen
Anlagen harmonisiert und ersetzt. "Die Reform brächte eine spürbare Entlastung
für Wirtschaft, Prüforganisationen und Behörden", sagte Bühler. "Die neue
Verordnung ist ausformuliert und mit allen Beteiligten diskutiert, darunter
Betreiber, Bundesländer und zugelassene Überwachungsstellen. Die Bundesregierung
sollte die Reform jetzt zügig auf den Weg bringen."
Der komplette "Anlagensicherheitsreport 2026" mit der vollständigen
Mängelstatistik ist kostenlos abrufbar unter:
http://www.technische-ueberwachung.de
Der Anlagensicherheitsreport erscheint in der Zeitschrift "Technische
Überwachung" des TÜV-Verbands. Mitgewirkt haben die Zugelassenen
Überwachungsstellen DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH,
GTÜ Anlagensicherheit GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria GmbH, TÜV NORD
Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie
Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e.V.
Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen
Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch
unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit
sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen
ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und
qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen
Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere
Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit
Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.
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