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Essen (ots) - Das erste rein digitale Identifizierungsverfahren macht den Zugang
zur elektronischen Patientenakte (ePA) jetzt einfacher. Das Verfahren ePass
nutzt auf dem Ausweis-Chip gespeicherte NFC-Daten, die mit biometrischen Daten
abgeglichen werden. Gesundheitskarte oder Personalausweis mit PIN oder der Gang
in Geschäftsstellen und Postfilialen sind also für die Identifizierung mit ePass
nicht nötig. BITMARCK bietet das neue Identifizierungsverfahren für seine
Kundinnen und Kunden an: 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen können es
daher ab 25. März ihren Versicherten zur Verfügung stellen. Entwickelt wurde
ePass von dem Unternehmen Nect.
Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung: "Die
elektronische Patientenakte ist für Versicherte die zentrale Plattform zur
Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten. Bislang ist der Zugang zur ePA für
viele allerdings zu kompliziert. Das ändert sich jetzt: Mit ePass können wir das
erste rein digitale Identifizierungsverfahren anbieten. Damit mehr Menschen die
ePA nutzen und von ihren Vorteilen profitieren, ist ein niedrigschwelliger
Zugang aber nur die halbe Miete. Die ePA muss auch bekannter werden - hier ist
das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, eine nachhaltig wirksame
Aufklärungskampagne anzuschieben."
Keine PIN mehr nötig
Für bisher zugelassene Identifizierungsverfahren benötigt man eine elektronische
Gesundheitskarte oder einen Personalausweis mit PIN, alternativ muss man sich
persönlich in der Geschäftsstelle der Krankenkasse oder einer Postfiliale
identifizieren. Für ePass reicht ein Personalausweis oder Reisepass mit
ePass-Funktion, die an einem entsprechenden Symbol auf dem Dokument erkennbar
ist. Personalausweise werden seit August 2021 mit dieser Funktion ausgegeben,
Reisepässe bereits seit 2005. Auch mit Reisepässen aus dem Ausland ist die
Identifizierung somit möglich. Mit ePass kann man sich nicht nur für die ePA,
sondern auch für Online-Geschäftsstellen von Krankenkassen und andere Angebote
identifizieren.
Zweistufiges Verfahren
Das Verfahren verläuft in zwei Stufen: Der Ausweis-Chip wird mit einem
NFC-fähigen Smartphone ausgelesen. Zusätzlich muss der Ausweis fotografiert und
ein Selfie-Video aufgenommen werden, die Biometrie wird mit den Daten des
Ausweis-Chips abgeglichen. Die Nutzung der Ausweis-Daten unterscheidet die neue
Identifizierungsmethode vom Video-Ident-Verfahren, das wegen Sicherheitsbedenken
eingestellt wurde.
Einführung kurz nach Zulassung
Die gesetzliche Grundlage für das neue Verfahren wurde mit dem "Gesetz zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" gelegt, das am 1.
Januar 2026 in Kraft getreten ist. Ende November 2025 hatte die halbstaatliche
Digitalagentur gematik das Verfahren zugelassen, das BITMARCK nun kurze Zeit
später zur Verfügung stellt - mit dem Release am 25. März ist ePass nutzbar.
Pressekontakt:
Andreas Pschera
Lead Expert Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 201/1766-2630
mailto:presse@bitmarck.de
Helge Dickau
Referent Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 201/1766-1218
mailto:presse@bitmarck.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/181613/6237230
OTS: BITMARCK Holding GmbH
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